Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
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07.10.2013, 14:55
Beitrag: #6
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RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Hallo,
Zitat: eine steuerfreie Einnahme wird ersetzt und das kostet den Arbeitnehmer jetzt Steuern Steuerfrei ist die Einnahme immer noch, nur die anderen steuerpflichtigen Einkünfte werde höher besteuert. Wenn er das Insolvenzgeld nicht bekommen hätte, hätte er gar nichts. Und das müßte er auch nicht versteuern. Nach meiner Meinung sollte er also froh sein, dass er überhaupt noch etwas bekommen hat ... Auf der anderen Seite darfst Du doch "Werbungskosten" dagegensetzen. Wie sieht es aus mit dem Werbungskostenpauschbetrag? Kann dieser nicht noch berücksichtigt werden? Denn der Minijobber dürfte höchstens 1.200 Euro Insolvenzgeld erhalten haben ... Gruss Uwe |
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Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - frankts - 07.10.2013, 12:02
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Uwe - 07.10.2013, 13:46
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Opa - 07.10.2013, 14:05
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - frankts - 07.10.2013, 14:11
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Meandor - 08.10.2013, 10:08
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - höfner501 - 07.10.2013, 14:19
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Uwe - 07.10.2013 14:55
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - frankts - 07.10.2013, 15:24
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Jive - 07.10.2013, 20:14
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Opa - 08.10.2013, 09:45
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - showbee - 08.10.2013, 21:32
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - frankts - 09.10.2013, 07:57
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