Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
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07.10.2013, 13:46
Beitrag: #2
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RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Hallo,
Gegenfrage: warum sollte das Insolvenzgeld nicht unter Progressionsvorbehalt stehen? Ich sehe keine Begründung dafür, dass Minijobber davon ausgenommen werden sollten ... Es ist eine Lohnersatzleistung, die die Existenz sichern soll. Daher steuerfrei, aber unter Progressionsvorbehalt. Auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld hat der Minijobber keinen Anspruch. Kann er nicht mehr arbeiten, hat er keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen - und damit unterliegt er auch nicht dem Progressionsvorbehalt ... Gruss Uwe |
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Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - frankts - 07.10.2013, 12:02
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Uwe - 07.10.2013 13:46
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Opa - 07.10.2013, 14:05
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - frankts - 07.10.2013, 14:11
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Meandor - 08.10.2013, 10:08
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - höfner501 - 07.10.2013, 14:19
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Uwe - 07.10.2013, 14:55
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RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - frankts - 09.10.2013, 07:57
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