Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
07.10.2013, 13:46
Beitrag: #2
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Hallo,

Gegenfrage: warum sollte das Insolvenzgeld nicht unter Progressionsvorbehalt stehen?
Ich sehe keine Begründung dafür, dass Minijobber davon ausgenommen werden sollten ...
Es ist eine Lohnersatzleistung, die die Existenz sichern soll. Daher steuerfrei, aber unter Progressionsvorbehalt.
Auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld hat der Minijobber keinen Anspruch. Kann er nicht mehr arbeiten, hat er keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen - und damit unterliegt er auch nicht dem Progressionsvorbehalt ...

Gruss
Uwe
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Uwe - 07.10.2013 13:46

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation