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Vermittlung - KFZ - USt - EG
17.12.2007, 08:45
Beitrag: #6
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG
maxell schrieb:(Und deshalb richtigerweise auch keine Möglichkeit in der Voranmeldung....)

Wie wärs mit Zeile 42: "Nicht steuerbare Umsätze"?

Also, wir sind uns einig, dass die Vermittlung eine sonstige Leistung darstellt. Der Ort bestimmt sich nach dem Ort des Vermittelten Umsatzes. Oder des vermittelten Umsatzes ist Spanien. Somit Ort der sonstigen Leistung auch Spanien. Jetzt noch die Prüfung, ob sich durch die Verwendung der Id-Nr etwas ändert: S gibt seine spanische ID-Nr an==> OdL bleibt Spanien.
Somit in Dtl nicht steuerbar, sondern in Spanien. D müsste die Spanische USt ausweisen und in Spanien abführen, sofern keine USt-Befreiung greift.

ABER: § 13b UStG greift analog. D muss auf seiner Rechnung auf die Umkehr der Steuerschuld hinweisen.

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LG
Clematis
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Nachrichten in diesem Thema
Vermittlung - KFZ - USt - EG - maxell - 14.12.2007, 13:07
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG - Clematis - 17.12.2007 08:45

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