Vermittlung - KFZ - USt - EG
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16.12.2007, 11:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2007 11:24 von maxell.)
Beitrag: #5
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RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG
Also....(brainstorming).... steuerfrei nach § 4 Nr. 5 UStG sind sie nicht, da Lieferungen in den Binnenmarkt (§ 4 Nr. 1 b hier explizit nicht genannt werden)
Es handelt sich um eine "sonstige Leistung" Nach § 3a Abs. 2 Nr. 4 1 Eine Vermittlungsleistung wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. 2 Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber dem Vermittler eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt die unter dieser Nummer in Anspruch genommene Vermittlungsleistung als in dem Gebiet des anderen Mitgliedstaates ausgeführt. 3 Diese Regelungen gelten nicht für die in Absatz 4 Nr. 10 und in § 3b Abs. 5 und 6 bezeichneten Vermittlungsleistungen. (Anmerkung: S.3 nicht gegeben). Wie Lemgum tendiere ich zur Lösung, nicht- steuerbar sondern steuerpflichtig in S (Und deshalb richtigerweise auch keine Möglichkeit in der Voranmeldung....) Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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Vermittlung - KFZ - USt - EG - maxell - 14.12.2007, 13:07
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG - Clematis - 14.12.2007, 20:04
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