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Vermittlung - KFZ - USt - EG
14.12.2007, 20:04
Beitrag: #2
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG
Beim Kfz-Händler denke ich mal ist kein Unterschied zwischen neuem und altem PKW. Den § 2a UStG gibts ja nur als Auffangtatbestand.
Denke ich. Ich lass mich aber auch gerne korrigieren.

So, und nun kommts bei der Beurteilund des Vermittlungsumsatzes drauf an, wo der Ort der zugrundeliegenden Leistung ist!

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LG
Clematis
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Nachrichten in diesem Thema
Vermittlung - KFZ - USt - EG - maxell - 14.12.2007, 13:07
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG - Clematis - 14.12.2007 20:04

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