Das nervt das Finanzamt
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04.09.2013, 07:55
Beitrag: #80
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RE: Das nervt das Finanzamt
Grrr...
Wenn im Bescheid steht, die Aufwendungen für Telekommunikation wurden entsprechend R 9.1 Abs. 5 LStR zu 20% als Werbungskosten anerkannt, da kein anderer Maßstab nachgewiesen wurde, warum schickt mir der Steuerberater dann im Einspruch einen Ausdruck des BMF Schreibens vom 06.07.2010, weißt in abwertendem Tonfall darauf hin, dass gemischt genutzte Aufwendungen in Höhe des betriebliche Anteils angesetzt werden können, aber macht ums Verrecken keine Angaben zum Umfang der Nutzung... Wenn im Bescheid steht, dass die Mehraufwendungen für Verpflegung lediglich mit den Höchstbeträge für Deutschland angesetzt wurden, da keine Angaben gemacht wurden in welchem Land der Steuerpflichtige tätig. Warum steht dann im Einspruch im selben abwertenden Tonfall, dass selbstverständlich von einer Abwesenheit von 24 Stunden auszugehen ist, da bei einem andauernden Auslandaufenthalt von vier Monaten natürlich keine tägliche Rückkehr erfolgt. Ich liebe Tage die mit solchen Einsprüchen anfangen. Da fragt man sich, warum sich manche Berater über mangelnde Erläuterungen beschweren, wenn die anderen sie offenbar gar nicht lesen. Sorry liebe Anwesenden, aber das musste ich heute morgen mal loswerden, denn das Schreiben bemängelt im selben abfälligen Tonfall noch sechs weitere Punkte. Alles Punkte deren Abweichungen erläutert wurden. Aber anstatt auf die Erläuterungen einzugehen, gehen vier Punkte völlig am Bescheid vorbei. Naja, der heutige Tag kann nur noch besser werden... »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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