Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verschmelzung Schwestergesellschaften
28.08.2013, 16:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2013 16:39 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #5
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften
So... weiter recherchiert... war vorhin etwas vorschnell ohne nachzudenken.

zum Erlass:

Zitat:Randziffer 13.09
Wird z. B. nach § 54 Absatz 1 Satz 3 UmwG i. R. d. Umwandlung auf die Gewährung neuer Anteile verzichtet, weil der Anteilseigner bereits an der übernehmenden Körperschaft beteiligt ist, sind dem Buchwert bzw. den Anschaffungskosten der Anteile an der übernehmenden Körperschaft der Buchwert bzw. die Anschaffungskosten der Anteile an der übertragenden Körperschaft hinzuzurechnen. Führt die Verschmelzung zu Wertverschiebungen zwischen den Anteilen der beteiligten Anteilseigner, findet § 13 UmwStG insoweit keine Anwendung (vgl. Randnr. 13.03).

Die Z-GmbH, hält jeweils zu 50% Anteile an der A + B GmbH. Bilanziert sind diese wie folgt (kein Teilwertansatz):

A-GmbH 20.000 EUR
B-GmbH 1 EUR

Wenn ich die Randziffer richtig verstehe folgt daraus nun:

B-GmbH 20.001 EUR

Damit wäre das erledigt.

Zum Thema Übertragungsgewinn:

Zitat:Randziffer 12.05
Nach § 12 Absatz 2 Satz 1 UmwStG bleibt bei der übernehmenden Körperschaft ein Gewinn oder Verlust i. H. des Unterschieds zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft und dem Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, abzüglich der Kosten für den Vermögensübergang (vgl. hierzu Randnr. 04.34), außer Ansatz. Der Gewinn ist außerhalb der Steuerbilanz entsprechend zu korrigieren.
Ein Übernahmeergebnis i. S. d. § 12 Absatz 2 Satz 1 UmwStG ist in allen Fällen der Auf-, Ab- und Seitwärtsverschmelzung - ungeachtet einer Beteiligung an der übertragenden Körperschaft - zu ermitteln. Das Übernahmeergebnis entsteht mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags.

Ich habe berechnet:

Buchwert des übertragenen Vermögens: 35.000 EUR
./. Buchwert der Anteile: 0 EUR
./. Kosten der Vermögensübertragung: 0 EUR
Übertragungsergebnis (Gewinn i.S.d. §12(2)S.1 UmwStG): 35.000 EUR

Ich habe das schon richtig verstanden oder? Hier im Hause kämpfe ich gegen die Meinung an, dass gerade kein Gewinn entsteht, weil in die B-GmbH nur Kapital eingebracht wird und durch die Buchwertübertragung gerade kein Gewinn entstehen kann. Gestützt fühle ich mich in meiner Sichtweise auch durch BFH, I-R-24/12 vom 09.01.2013.
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften - Oliver Thomas - 28.08.2013 16:34

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation