Verschmelzung Schwestergesellschaften
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28.08.2013, 16:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2013 16:39 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #5
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RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften
So... weiter recherchiert... war vorhin etwas vorschnell ohne nachzudenken.
zum Erlass: Zitat:Randziffer 13.09 Die Z-GmbH, hält jeweils zu 50% Anteile an der A + B GmbH. Bilanziert sind diese wie folgt (kein Teilwertansatz): A-GmbH 20.000 EUR B-GmbH 1 EUR Wenn ich die Randziffer richtig verstehe folgt daraus nun: B-GmbH 20.001 EUR Damit wäre das erledigt. Zum Thema Übertragungsgewinn: Zitat:Randziffer 12.05 Ich habe berechnet: Buchwert des übertragenen Vermögens: 35.000 EUR ./. Buchwert der Anteile: 0 EUR ./. Kosten der Vermögensübertragung: 0 EUR Übertragungsergebnis (Gewinn i.S.d. §12(2)S.1 UmwStG): 35.000 EUR Ich habe das schon richtig verstanden oder? Hier im Hause kämpfe ich gegen die Meinung an, dass gerade kein Gewinn entsteht, weil in die B-GmbH nur Kapital eingebracht wird und durch die Buchwertübertragung gerade kein Gewinn entstehen kann. Gestützt fühle ich mich in meiner Sichtweise auch durch BFH, I-R-24/12 vom 09.01.2013. |
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Verschmelzung Schwestergesellschaften - Oliver Thomas - 27.08.2013, 13:50
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften - blind**** - 28.08.2013, 07:37
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften - showbee - 28.08.2013, 09:15
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften - Oliver Thomas - 28.08.2013, 12:10
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften - Oliver Thomas - 28.08.2013 16:34
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