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Verschmelzung Schwestergesellschaften
28.08.2013, 12:10
Beitrag: #4
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften
Vielen Dank für Eure Hilfe,

@blindworm
ich Denke meine Chefin dürfte Zugang zu StBdirekt haben oder beantragen können. Bei den Büchern hole ich mir mal eine Bestellerlaubnis ein Big Grin

@showbee

Hier hatte ich das nur in einem Satz gelesen André Balzer/Katrin Volkmer "Auswirkungen einer Verschmelzung auf den JA" unter Punkt: Buchwertverknüpfung b) Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung. Dort schreiben sie: "Im Falle einer Abwärts-, sowie Seitwärtsverschmelzung ist der positive Differenzbetrag grundsätzlich in die Kapitalrücklage einzustellen. Ein negativer Differenzbetrag ist unmittelbar - d.h. ohne die GuV anzusprechen - mit dem frei verfügbaren EK zu verrechnen."

Ich stelle auch das Darlehen ein und später buche ich diese erfolgswirksam aus. Das ist auf jeden Fall übersichtlicher und besser nachzuvollziehen.

Also StB:

AV 1.000,00 EUR
UV 39.000,00 EUR
an
Verbindlichkeiten 5.000,00 EUR
Kapitalrücklage (2927) 35.000,00 EUR

2927 KapRl durch Zuzahlungen gegen Gewährung eines Vorzugs für Anteile (ich hab jetzt mal gegoogelt und ich versteh die Kontobetextung nicht richtig. Eventuell irritiert mich hier §11(2) Nr. 3 UmwStG: Gegenleistung nicht gewährt wird - lt. Notarvertrag wird keine Gegenleistung gewährt)

Darlehen Ausbuchen dann gegen aoE und aoA

Nach tel. Rücksprache mit dem FA ist der Übernahmegewinn zwingend aoE ... Das wäre dann Kto 7451 !?!?

Bei den Anteilseignern habe ich dann nach §13 eine Veräusserung zu jeweils 17.500 EUR (Hier ist einmal eine natürliche Person und eine GmbH dabei). TW Ansatz habe ich nicht. Die GmbH hat die Anteile an der A-GmbH aber zu 1 EUR gekauft. Die Zugänge in die KapRl stellen ja keine weiteren AK dar, da keine neuen Anteile ausgegeben werden. Sehe ich das korrekt?

Viele Grüße !!!
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RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften - Oliver Thomas - 28.08.2013 12:10

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