Verschmelzung Schwestergesellschaften
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28.08.2013, 09:15
Beitrag: #3
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RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften
Hallo,
(27.08.2013 13:50)Oliver Thomas schrieb: Zwei 100% Schwestergesellschaften (Gesellschafteridentität A+B zu jeweils 50%) Also eigentlich 2 Fragen: 1. Übernahmegewinn von 35 in der HBil ausweisen oder direkt KapRL? 2. Darlehen nullt sich aus? zu 1) Ich habe gelernt, beim side-stream-merger in der HBil als aoE/aoA zu buchen. Für die SBil müsst es mangels Kapitalerhöhung bei der aufnehmenden Gesellschaft dann ein Zugang zum 27er Konto sein. zu 2) Hier ist die Lösung in § 6 angelegt. Nur wenn die Forderung abgeschrieben sein sollte (bzw Verbindlichkeit abgezinst ist), ergibt sich ein Konfusionsgewinn den man in Rücklagen einstellen könnte. Wenn bei beiden Gesellschaften der Nennwert gebucht ist, verbleibt es bei der schwarzen Null und der Kram wird einfach ausgebucht wie du es selbst vorgeschlagen hast. Zur besseren Nachverfolgung könnte man auch von einer direkten Ausbuchung Abstand nehmen und lieber die Verbindlichkeit einbuchen und dann jeweils Ford./Verb. ertragswirksam auflösen. Dann hat man 2 Konten in der GuV angesprochen und kann schon alles nachverfolgen. Last but not least: Nicht zu vergessen ist § 13 bei der gemeinsamen Mutter. Problematisch eigentlich nur, wenn ein TWAnsatz auf die nun untergegangenen Anteile vorlag. Gruß showbee |
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Verschmelzung Schwestergesellschaften - Oliver Thomas - 27.08.2013, 13:50
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften - blind**** - 28.08.2013, 07:37
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften - showbee - 28.08.2013 09:15
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften - Oliver Thomas - 28.08.2013, 12:10
RE: Verschmelzung Schwestergesellschaften - Oliver Thomas - 28.08.2013, 16:34
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