Leistungen nach § 54 SGB IX
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10.12.2007, 20:48
Beitrag: #2
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RE: Leistungen nach § 54 SGB IX
Hallo,
ich denke, Du verstrickst Dich in Deinen Gedanken und machst das Thema kompliziert. Der Ersatz von Aufwendungen (Anspruch auf Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe) ist die eine Seite und betrifft den Anspruchsberechtigten. Die Einkünfte der Haushaltshilfe, aus welchem Grund auch immer sie die Beschäftigung ausführt und aus welchem Topf auch immer sie bezahlt wird, ist die andere Seite. Für mich hat diese Haushaltshilfe die gleichen Einkünfte wie jede andere Haushaltshilfe auch. Und das Haushaltsscheckverfahren (soweit anwendbar) gilt natürlich auch hier. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Leistungen nach § 54 SGB IX - Clematis - 10.12.2007, 10:38
RE: Leistungen nach § 54 SGB IX - zaunkönig - 10.12.2007 20:48
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