Steuerberater

Normale Version: Leistungen nach § 54 SGB IX
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Wenn jemand aufgrund einer medizinischen Rehabilitationsmassnahme verhindert ist, den eigenen Haushalt zu führen, bezahlt die Dt. Rentenversicherung eine Haushaltshilfe.

Muss denn die Haushaltshilfe diese Einkünfte versteuern?
Hallo,

ich denke, Du verstrickst Dich in Deinen Gedanken und machst das Thema kompliziert.

Der Ersatz von Aufwendungen (Anspruch auf Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe) ist die eine Seite und betrifft den Anspruchsberechtigten.

Die Einkünfte der Haushaltshilfe, aus welchem Grund auch immer sie die Beschäftigung ausführt und aus welchem Topf auch immer sie bezahlt wird, ist die andere Seite.

Für mich hat diese Haushaltshilfe die gleichen Einkünfte wie jede andere Haushaltshilfe auch. Und das Haushaltsscheckverfahren (soweit anwendbar) gilt natürlich auch hier.
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