Weiterbelastung von Gerichtskosten
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08.08.2013, 16:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.08.2013 16:07 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #4
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RE: Weiterbelastung von Gerichtskosten
Als kleine Anfügung:
Oberfinanzdirektion Karlsruhe, S-7200 Verfügung vom 28.01.2009 "Weiterberechnung von Gebühren und Pauschalen durch Notare, Rechtsanwälte und Angehörige verwandter Berufe" Ein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG liegt dann vor, wenn der Unternehmer, der die Beträge vereinnahmt und verauslagt, im Zahlungsverkehr lediglich die Funktion einer Mittelsperson ausübt, ohne selbst einen Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden zu haben. Weiterhin darf er auch nicht zur Zahlung an den Empfänger verpflichtet zu sein (Abschn. 152 UStR). Der Unternehmer darf also weder Gläubiger noch Schuldner dieser Beträge sein. Es ist vielmehr erforderlich, dass zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem, der Anspruch auf die Zahlung hat (Zahlungsempfänger), unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen. "Der Unternehmer darf also weder Gläubiger noch Schuldner dieser Beträge sein." Und hier ist der Unternehmer Schuldner der Gerichtskosten gegenüber dem Gericht. Wenn er sie an die Kunden weiterberechnet ist er Gläubiger. Eindeutig oder? Ich sehe hier eine USt-Pflichtige Leistung... Die Kunden erhalten als Leistung, dass A den Prozess in eigenem Namen gegen dem Unternehmen X führt und dass am Ende im Erfolgsfall eine Vergütung an die Kunden geht. |
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Weiterbelastung von Gerichtskosten - Oliver Thomas - 08.08.2013, 13:29
RE: Weiterbelastung von Gerichtskosten - tosch - 08.08.2013, 14:32
RE: Weiterbelastung von Gerichtskosten - Oliver Thomas - 08.08.2013, 14:54
RE: Weiterbelastung von Gerichtskosten - Oliver Thomas - 08.08.2013 16:06
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