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Weiterbelastung von Gerichtskosten
08.08.2013, 16:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.08.2013 16:07 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #4
RE: Weiterbelastung von Gerichtskosten
Als kleine Anfügung:

Oberfinanzdirektion Karlsruhe, S-7200
Verfügung vom 28.01.2009
"Weiterberechnung von Gebühren und Pauschalen durch
Notare, Rechtsanwälte und Angehörige verwandter Berufe"

Ein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG liegt dann vor, wenn der
Unternehmer, der die Beträge vereinnahmt und verauslagt, im Zahlungsverkehr lediglich die
Funktion einer Mittelsperson ausübt, ohne selbst einen Anspruch auf den Betrag gegen den
Leistenden zu haben. Weiterhin darf er auch nicht zur Zahlung an den Empfänger verpflichtet
zu sein (Abschn. 152 UStR). Der Unternehmer darf also weder Gläubiger noch Schuldner
dieser Beträge sein. Es ist vielmehr erforderlich, dass zwischen dem Zahlungsverpflichteten
und dem, der Anspruch auf die Zahlung hat (Zahlungsempfänger), unmittelbare
Rechtsbeziehungen bestehen.

"Der Unternehmer darf also weder Gläubiger noch Schuldner
dieser Beträge sein."

Und hier ist der Unternehmer Schuldner der Gerichtskosten gegenüber dem Gericht. Wenn er sie an die Kunden weiterberechnet ist er Gläubiger.

Eindeutig oder? Ich sehe hier eine USt-Pflichtige Leistung... Die Kunden erhalten als Leistung, dass A den Prozess in eigenem Namen gegen dem Unternehmen X führt und dass am Ende im Erfolgsfall eine Vergütung an die Kunden geht.
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RE: Weiterbelastung von Gerichtskosten - Oliver Thomas - 08.08.2013 16:06

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