08.08.2013, 13:29
Hallo Ihr lieben,
ich habe aktuell einen etwas heiklen Fall und hänge fest, da dieser Fall so wohl etwas ungewöhnlich ist:
Zum Grundkonstrukt:
Diverse Leute haben einen Schadenersatzanspruch gegen ein Unternehmen X. Hier kommt Unternehmen A ins Boot und bietet den Leuten (im nachfolgenden "Kunden") an, die Kunden zu bündeln um dann den Prozess gegen X führen zu können.
Die Kunden zahlen daraufhin immer wieder Prozesskostenbeiträge (mit USt) damit die Anwaltskosten etc. gedeckt werden können.
Nun erhält A eine Rechnung vom Rechtsanwalt B, der zum einen seine Leistung in Rechnung stellt und zum anderen verauslagte Gerichtskosten weiterberechnet (letzteres ist für den B ein klassischer durchlaufender Posten - Auf dem Gerichtskostenbescheid ist Unternehmen A als Schuldner aufgeführt)
Nun wird's haarig. Unternehmen A ruft nun für die Gerichtskosten wieder Prozesskostenbeteiligungen von den diversen Kunden ab. Nur wird hier keine USt ausgewiesen.
Als durchlaufenden Posten kann A dies nicht behandeln, da ja A und nicht die Kunden im Bescheid des Gerichts als Schuldner ausgewiesen ist.
Unternehmensgegenstand der A ist die Einziehung fremder oder abgetretener Forderungen.
Die Leistung A ist also den Prozess durchzuführen. Somit haben wir einen Leistungsaustausch zwischen A und den Kunden.
Nun meint der StB, dass die Weiterbelastung der Gerichtkosten eventuell nicht steuerbar sei (er will noch nachforschen). Ich selbst finde hierzu aber rein gar nichts. ... Und wenn dies nicht steuerbar wäre... dann wären ja alle dieser Weiterbelastungen (Rechtsanwaltskosten, etc) nicht steuerbar, da A ja alle Kosten exakt weiterbelastet... und der "Gewinn" des Unternehmens A erst realisiert wird, wenn der Prozess gewonnen ist.
Ob die Weiterbelastung der Gerichtskosten nun USt auslöst oder nicht ist für A irrelevant, da die Kunden die USt so oder so nachschießen würden.
Leider geht's hierbei nicht um "zweieurofuchzig"
Wie seht Ihr das Ganze ???
Viele Grüße !!!
ich habe aktuell einen etwas heiklen Fall und hänge fest, da dieser Fall so wohl etwas ungewöhnlich ist:
Zum Grundkonstrukt:
Diverse Leute haben einen Schadenersatzanspruch gegen ein Unternehmen X. Hier kommt Unternehmen A ins Boot und bietet den Leuten (im nachfolgenden "Kunden") an, die Kunden zu bündeln um dann den Prozess gegen X führen zu können.
Die Kunden zahlen daraufhin immer wieder Prozesskostenbeiträge (mit USt) damit die Anwaltskosten etc. gedeckt werden können.
Nun erhält A eine Rechnung vom Rechtsanwalt B, der zum einen seine Leistung in Rechnung stellt und zum anderen verauslagte Gerichtskosten weiterberechnet (letzteres ist für den B ein klassischer durchlaufender Posten - Auf dem Gerichtskostenbescheid ist Unternehmen A als Schuldner aufgeführt)
Nun wird's haarig. Unternehmen A ruft nun für die Gerichtskosten wieder Prozesskostenbeteiligungen von den diversen Kunden ab. Nur wird hier keine USt ausgewiesen.
Als durchlaufenden Posten kann A dies nicht behandeln, da ja A und nicht die Kunden im Bescheid des Gerichts als Schuldner ausgewiesen ist.
Unternehmensgegenstand der A ist die Einziehung fremder oder abgetretener Forderungen.
Die Leistung A ist also den Prozess durchzuführen. Somit haben wir einen Leistungsaustausch zwischen A und den Kunden.
Nun meint der StB, dass die Weiterbelastung der Gerichtkosten eventuell nicht steuerbar sei (er will noch nachforschen). Ich selbst finde hierzu aber rein gar nichts. ... Und wenn dies nicht steuerbar wäre... dann wären ja alle dieser Weiterbelastungen (Rechtsanwaltskosten, etc) nicht steuerbar, da A ja alle Kosten exakt weiterbelastet... und der "Gewinn" des Unternehmens A erst realisiert wird, wenn der Prozess gewonnen ist.
Ob die Weiterbelastung der Gerichtskosten nun USt auslöst oder nicht ist für A irrelevant, da die Kunden die USt so oder so nachschießen würden.
Leider geht's hierbei nicht um "zweieurofuchzig"

Wie seht Ihr das Ganze ???
Viele Grüße !!!