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Weiterbelastung von Gerichtskosten
08.08.2013, 14:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.08.2013 14:56 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #3
RE: Weiterbelastung von Gerichtskosten
(08.08.2013 14:32)tosch schrieb:  A erbringt eine Leistung, er bündelt die Prozeßbeteiligten und organisiert für diese den Prozeßablauf.
Dafür nimmt er Leistungen von Rechtsanwälten etc. in Anspruch. Und berechnet diese weiter. Ob er das mit oder ohne Aufschlag macht, ist doch zunächst mal egal. Leistungsaustausch sehe ich hier jedenfalls als gegeben. Zumal eigene Rechtsbeziehungen zwischen A und RAE etc. bestehen, während das Gericht einen Anspruch auf Zahlung der Gerichtskosten gegen die Kläger und nicht gegen A hat.
Und irgendwann wird A wohl auch noch seinen bescheidenen Gewinn in Rechnung stellen wollen. Wink

Ich habe den Fall nicht konkret genug dargestellt. A ist Kläger. Der Anspruchs des Gerichts richtet sich ausschließlich an A. Die "Kunden" haben ihre Forderungen an A abgetreten. Sie beteiligen sich am Prozess, weil A im Falle des Erfolgs an die Kunden einen gewissen Anteil zurückzahlt.

Daher kam mein Gedanke, dass es kein DP sein kann... und auch meine nicht ernst gemeinte Aussage, dass dann ja alles was zum EK weitergegeben wird DP sein dürfte Big Grin
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RE: Weiterbelastung von Gerichtskosten - Oliver Thomas - 08.08.2013 14:54

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