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Weiterbelastung von Gerichtskosten
08.08.2013, 14:32
Beitrag: #2
RE: Weiterbelastung von Gerichtskosten
(08.08.2013 13:29)Oliver Thomas schrieb:  Nun wird's haarig. Unternehmen A ruft nun für die Gerichtskosten wieder Prozesskostenbeteiligungen von den diversen Kunden ab. Nur wird hier keine USt ausgewiesen.

Als durchlaufenden Posten kann A dies nicht behandeln, da ja A und nicht die Kunden im Bescheid des Gerichts als Schuldner ausgewiesen ist.
Nach A. 10.4 UStAE würde ich die Gerichtskosten durchaus als bei A durchlaufende Posten ansehen


(08.08.2013 13:29)Oliver Thomas schrieb:  Und wenn dies nicht steuerbar wäre... dann wären ja alle dieser Weiterbelastungen (Rechtsanwaltskosten, etc) nicht steuerbar, da A ja alle Kosten exakt weiterbelastet
Dann hätte jeder, der eine Ware zum EK weiterverkauft, keinen Verkaufserlös, sondern einen nicht steuerbaren DP? Rolleyes

A erbringt eine Leistung, er bündelt die Prozeßbeteiligten und organisiert für diese den Prozeßablauf.
Dafür nimmt er Leistungen von Rechtsanwälten etc. in Anspruch. Und berechnet diese weiter. Ob er das mit oder ohne Aufschlag macht, ist doch zunächst mal egal. Leistungsaustausch sehe ich hier jedenfalls als gegeben. Zumal eigene Rechtsbeziehungen zwischen A und RAE etc. bestehen, während das Gericht einen Anspruch auf Zahlung der Gerichtskosten gegen die Kläger und nicht gegen A hat.
Und irgendwann wird A wohl auch noch seinen bescheidenen Gewinn in Rechnung stellen wollen. Wink
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RE: Weiterbelastung von Gerichtskosten - tosch - 08.08.2013 14:32

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