Leistungen nach § 54 SGB IX
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10.12.2007, 10:38
Beitrag: #1
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Leistungen nach § 54 SGB IX
Wenn jemand aufgrund einer medizinischen Rehabilitationsmassnahme verhindert ist, den eigenen Haushalt zu führen, bezahlt die Dt. Rentenversicherung eine Haushaltshilfe.
Muss denn die Haushaltshilfe diese Einkünfte versteuern? ----------------- LG Clematis |
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Nachrichten in diesem Thema |
Leistungen nach § 54 SGB IX - Clematis - 10.12.2007 10:38
RE: Leistungen nach § 54 SGB IX - zaunkönig - 10.12.2007, 20:48
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