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Leistungen nach § 54 SGB IX
10.12.2007, 10:38
Beitrag: #1
Leistungen nach § 54 SGB IX
Wenn jemand aufgrund einer medizinischen Rehabilitationsmassnahme verhindert ist, den eigenen Haushalt zu führen, bezahlt die Dt. Rentenversicherung eine Haushaltshilfe.

Muss denn die Haushaltshilfe diese Einkünfte versteuern?

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LG
Clematis
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Leistungen nach § 54 SGB IX - Clematis - 10.12.2007 10:38

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