Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
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10.07.2013, 20:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2013 09:48 von phönix.)
Beitrag: #27
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RE: Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
auch von mir ein paar kleine Gedanken dazu:
Wenn wir wie in diesem Fall innerhalb von neun Jahren nach Insolvenz immer noch keine Verwertung des Grundstückes durch den Insolvenzverwalter verzeichnen können, dann spricht das doch gegen eine angenommene oder bisher unterstellte Werthaltigkeit des Grundstückes dergestalt, dass in Größenordnungen Beträge über einen Verkauf hereinkommen können. Üblicherweise machen doch die Insolvenzverwalter im ersten Schritt eine Schätzung des möglichen Verkaufserlöses, dieser Wert wird im Gutachten über die Insolvenz-Eröffnung zunächst dargestellt. Danach wird versucht zu veräußern. Dazu holen sich die Insolvenzverwalter Rat und Tat von Fachleuten ( Maklern usw.), die zumindest nah am Marktgeschehen für Grundstücke sind und einen Anhaltswert für potentielle Kauf Verhandlungen für den Insolvenzverwalter geben. Lässt sich das Grundstück überhaupt nicht in absehbarer Zeit verwerten, gibt es nach meiner Erfahrung drei Varianten: entweder wird das Grundstück an die Geschäftsführung zur wie auch immer gearteten Verwertung zurückgegeben (ich weiß nicht ob das bei einer GmbH so funktioniert, kenne ich aber von Personengesellschaften) oder es wird einfach zwangsversteigert. In sehr seltenen Fällen scheint auch eine Nichtverwertungsverzögerung über mehr als fünf Jahre hinweg möglich zu sein, ich kenne persönlich allerdings hier nur einen Fall. Diese drei Fälle sind ein Indiz dafür, dass es sich um eine nahezu unverkäufliche Immobilie handelt ( aus welchem Grund auch immer - Spezialimmobilien oder nicht vorhandener Käuferkreis oder bestimmte behördliche Auflagen oder hohe Risiken durch Altlasten oder oder oder). Ich kann in einem solchen Fall nicht erkennen, warum dem Wert des Grundstückes und der daraus möglichen eventuell resultierenden Minderinanspruchnahme der Bürgschaft ein wesentlicher Grund für die Nichtrealisierung eines Verlustes beigemessen werden soll. Im Umkehrschluss würde diese Rechtsauffassung dazu führen, dass im Fall, dass das Insolvenzverfahren weitere 20 Jahre andauert, der Verlust auf weitere 20 Jahre als nicht realisiert gilt. Das kann doch nicht die Lösung sein. Ich glaube, dass hier noch deutliche Aufklärung des Sachverhaltes erforderlich ist ( warum ist denn das Grundstück nicht verwertbar gewesen, wie sind die Aussichten?), um die Argumentationen sauber vortragen zu können. schönen Tag noch phönix |
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