13.06.2013, 15:51
Hallo zusammen,
ich habe derzeit ein recht vielschichtiges Problem, welches leider insbesondere durch die Vogel-Strauß-Taktik des Mandanten maßgeblich beeinflusst wurde und wird.
Mandant kam neu, da die Steuerfahndung ihm einen freundlichen Besuch abgestattet hatte.
Sachverhalt:
Mandant, GesGF einer GmbH, hat Januar 2004 für die GmbH die Insolvenz angemeldet. Unterdeckung beläuft sich auf ca. 4 Mio Euro, Aktivwerte reichen jedoch aus, um Verfahrenskosten zu decken, ergo Eröffnung des Verfahrens.
Bürgschaftsinanspruchnahme des GF durch die finanzierenden Banken zu 100%
Mandant macht ab 2005 Einzelunternehmen/gewerbl. Tätigkeit.
Wegen der Bürgschaften etc. geht er zum FA und erzählt was von Verluste, keine Einnahmen, kein Geld, heul heul, FA lässt sich aus mir weder bekannten noch begreiflichen Gründen drauf ein und erteilt NV-Bescheinigungen für die Jahre 2005 bis 2008, weswegen Mandant nun der Meinung ist, er muss keine Steuererklärungen für die Jahre mehr abgeben.
=> Ergo: Fahndung wird aktiv.
Fakt ist, wir haben die Jahre 2005 - 2011 noch offen, 2005 bis 2008 durch Fahndung (Hinterziehungstatbestand ist unstreitig erfüllt) und 2009 bis 2011 durch RB oder noch nicht erfolgte Veranlagung.
Es geht um die Berücksichtigung eines Verlustes nach §17 EStG aus der Insolvenz. InsVerf. ist bislang nicht abgeschlossen, per Stand heute wird dies auch noch einige Jahre dauern.
Strittig ist der Entstehungszeitpunkt und die Berücksichtigungsfähigkeit des insoweit festzustellenden Verlustes.
Gutachten des InsVerwalters aus 2009 liegt vor, dass aus seiner Sicht bereits im Jahr 2004 feststand, dass Verlustentstehung sicher und Quote weitgehend sicher bestimmbar bekannt.
FA und wir sind uns einig, dass Verlust existent und steuerlich wirksam, jedoch scheitern alle Beteiligten an der zeitlichen Zuordnung und der verfahrensrechtlichen Umsetzung.
Meinungen des FA sagen, Verlustentstehung ist definitiv entweder 2004 oder 2009 (finden aber keinen Konsens). Ich sage, Verlustentstehung müsste 2004 sein (Bezug des Gutachtens). Mandant sagt - mir doch egal, hauptsache ich zahle keine Steuern.
2009 - könnte ich mit leben, auch wenn Steuerzahlungen für 05-07 ausgelöst würden, die Mandant Dank Verlust nicht zahlen kann (das ist aber bekanntlich ein ganz anderes Problem)
2004 - FA ist unsicher, ob Jahr noch änderbar. Evtl. wäre Abschluss der Insolvenz ein Rückwirkendes Ereignis? Dann kann Stpfl. jetzt auch steuerlich nicht schlechter gestellt werden.
Fragen:
1.) Wenn 2004 nun nicht änderbar, kann ein ggf mathematisch fortgeschriebener Verlust im Rahmen der Fahndung erstmals in 2005 festgestellt werden?
Und zwar: Dem Grunde nach nach §17 EStG in 2004 und der (erstmaligen) Höhe nach nach §10d EStG in 2005? Denn: Aufgabe der Fahndung ist es, die Besteuerungsgrundlagen des betreffenden Jahres zu ermitteln. Die Feststellung der Existenz eines Verlustvortrags ist eine Besteuerungsgrundlage in diesem Sinne, selbst wenn 2004 wegen angenommener Festsetzungsverjährung oder sonstigen verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr änderbar wäre?
2.) Finanzamt weist Antrag auf Verlustfeststellung in 2004 zurück - Einspruch erfolglos. Da zu dieser Zeit Gutachten noch nicht vorlag. Mit Verweis, dass Verlust zwar dem Grunde nach, aber "jetzt noch nicht". 2009 wird nun Gutachten vorgelegt. Danach wohl doch 2004, aber "da habt ihr jetzt Pech gehabt, 2004 ist nicht mehr änderbar"
Nun kann ich nicht sagen, warum seinerzeit gegen die Einspruchsentscheidung 2004 keine Klage eingelegt wurde, könnte mir aber vorstellen, dass es mit dem Grundprinzip des §17 zu tun hat, dass Anerkennung erst, wenn InsVerfahren abgeschlossen. Da das Ping-Pong vom FA aber wohl auch nicht wirklich akzeptabel, bietet sich eine Möglichkeit in 2004 (oder 2005) noch reinzukommen?
Hat irgendeiner hier zufällig eine praktikable Idee, mit der man kurzfristig argumentieren könnte, um den Entscheidungsprozess des FA zu beschleunigen und zu lenken?
=> Ziel ist möglichst die Anerkennung des Verlustes so, dass er für 2005 schon wirkt!
Danke vielmals schon mal im Voraus, mein Wald wächst immer mehr mit Bäumen zu :-(
ich habe derzeit ein recht vielschichtiges Problem, welches leider insbesondere durch die Vogel-Strauß-Taktik des Mandanten maßgeblich beeinflusst wurde und wird.
Mandant kam neu, da die Steuerfahndung ihm einen freundlichen Besuch abgestattet hatte.
Sachverhalt:
Mandant, GesGF einer GmbH, hat Januar 2004 für die GmbH die Insolvenz angemeldet. Unterdeckung beläuft sich auf ca. 4 Mio Euro, Aktivwerte reichen jedoch aus, um Verfahrenskosten zu decken, ergo Eröffnung des Verfahrens.
Bürgschaftsinanspruchnahme des GF durch die finanzierenden Banken zu 100%
Mandant macht ab 2005 Einzelunternehmen/gewerbl. Tätigkeit.
Wegen der Bürgschaften etc. geht er zum FA und erzählt was von Verluste, keine Einnahmen, kein Geld, heul heul, FA lässt sich aus mir weder bekannten noch begreiflichen Gründen drauf ein und erteilt NV-Bescheinigungen für die Jahre 2005 bis 2008, weswegen Mandant nun der Meinung ist, er muss keine Steuererklärungen für die Jahre mehr abgeben.
=> Ergo: Fahndung wird aktiv.
Fakt ist, wir haben die Jahre 2005 - 2011 noch offen, 2005 bis 2008 durch Fahndung (Hinterziehungstatbestand ist unstreitig erfüllt) und 2009 bis 2011 durch RB oder noch nicht erfolgte Veranlagung.
Es geht um die Berücksichtigung eines Verlustes nach §17 EStG aus der Insolvenz. InsVerf. ist bislang nicht abgeschlossen, per Stand heute wird dies auch noch einige Jahre dauern.
Strittig ist der Entstehungszeitpunkt und die Berücksichtigungsfähigkeit des insoweit festzustellenden Verlustes.
Gutachten des InsVerwalters aus 2009 liegt vor, dass aus seiner Sicht bereits im Jahr 2004 feststand, dass Verlustentstehung sicher und Quote weitgehend sicher bestimmbar bekannt.
FA und wir sind uns einig, dass Verlust existent und steuerlich wirksam, jedoch scheitern alle Beteiligten an der zeitlichen Zuordnung und der verfahrensrechtlichen Umsetzung.
Meinungen des FA sagen, Verlustentstehung ist definitiv entweder 2004 oder 2009 (finden aber keinen Konsens). Ich sage, Verlustentstehung müsste 2004 sein (Bezug des Gutachtens). Mandant sagt - mir doch egal, hauptsache ich zahle keine Steuern.
2009 - könnte ich mit leben, auch wenn Steuerzahlungen für 05-07 ausgelöst würden, die Mandant Dank Verlust nicht zahlen kann (das ist aber bekanntlich ein ganz anderes Problem)
2004 - FA ist unsicher, ob Jahr noch änderbar. Evtl. wäre Abschluss der Insolvenz ein Rückwirkendes Ereignis? Dann kann Stpfl. jetzt auch steuerlich nicht schlechter gestellt werden.
Fragen:
1.) Wenn 2004 nun nicht änderbar, kann ein ggf mathematisch fortgeschriebener Verlust im Rahmen der Fahndung erstmals in 2005 festgestellt werden?
Und zwar: Dem Grunde nach nach §17 EStG in 2004 und der (erstmaligen) Höhe nach nach §10d EStG in 2005? Denn: Aufgabe der Fahndung ist es, die Besteuerungsgrundlagen des betreffenden Jahres zu ermitteln. Die Feststellung der Existenz eines Verlustvortrags ist eine Besteuerungsgrundlage in diesem Sinne, selbst wenn 2004 wegen angenommener Festsetzungsverjährung oder sonstigen verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr änderbar wäre?
2.) Finanzamt weist Antrag auf Verlustfeststellung in 2004 zurück - Einspruch erfolglos. Da zu dieser Zeit Gutachten noch nicht vorlag. Mit Verweis, dass Verlust zwar dem Grunde nach, aber "jetzt noch nicht". 2009 wird nun Gutachten vorgelegt. Danach wohl doch 2004, aber "da habt ihr jetzt Pech gehabt, 2004 ist nicht mehr änderbar"
Nun kann ich nicht sagen, warum seinerzeit gegen die Einspruchsentscheidung 2004 keine Klage eingelegt wurde, könnte mir aber vorstellen, dass es mit dem Grundprinzip des §17 zu tun hat, dass Anerkennung erst, wenn InsVerfahren abgeschlossen. Da das Ping-Pong vom FA aber wohl auch nicht wirklich akzeptabel, bietet sich eine Möglichkeit in 2004 (oder 2005) noch reinzukommen?
Hat irgendeiner hier zufällig eine praktikable Idee, mit der man kurzfristig argumentieren könnte, um den Entscheidungsprozess des FA zu beschleunigen und zu lenken?
=> Ziel ist möglichst die Anerkennung des Verlustes so, dass er für 2005 schon wirkt!
Danke vielmals schon mal im Voraus, mein Wald wächst immer mehr mit Bäumen zu :-(