Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
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10.07.2013, 08:22
Beitrag: #24
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RE: Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
Der Gesellschafter ist mit den vollen Bürgschaftsinanspruchnahmen von 2,5 Mio dabei. Die 2,5 Mio dürfen aus Vereinfachungsgründen gern auch einmal nur aus den Bürgschaften bestehen. Verlust Stammkapital und eigene Darlehen gibt es zwar auch, sind aber im Verhältnis unbedeutend.
Der Vergleich bezieht sich jetzt darauf, ob die Banken auf einen Teilbetrag aus diesen Bürgschaftsinanspruchnahmen entgültig verzichten. Sofern aus der Insolvenz bzw. Liquidierung der GmbH tatsächlich Vermögen verbleiben sollte, welches nicht durch die Insolvenzkosten verbraucht würde, würde dies natürlich einzig den Gläubigerbanken zufließen. Ob dies die Banken nun (unterstellen wir mal den vollzogenen Teilverzicht) auf die verbleibende Restschuld anrechnen, oder auf den verzichteten Teil, vermag ich nicht zu sagen. |
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