Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
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09.07.2013, 10:36
Beitrag: #22
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RE: Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
Momentan steht fest, dass ein Verlust entstehen wird. Und genau das stand auch schon im Gutachten des (ursprünglichen, mittlerweile anber verstorbenen) InsVerw drin. Spätestens seit dem jahr 2009 steht fest, dass sich an der Verlusthöhe von rd. 2,5 Mio Euro aus der insolvenzmasse heraus nichts mehr ändern wird.
2013 kommt als neue Erkenntnis hinzu, dass die Banken sich auf einen Vergleich mit dem StPfl. -privat!- einlassen würden, wonach der Gesamtverlust auf einen Betrag von rd. 890 TEUR gedeckelt würde - dies jedoch nur, wenn auch das FA mitzieht. Das FA argumentiert, dass eine Berücksichtigung 2004 nicht in Frage kommt, da a) festsetzungsverjährt und b) die Voraussetzugnen nach §174 (3) ("erkennbar") nicht vorliegen. Es bringt selbst 2006 ins Spiel, weil dort erstmalig erkennbar Bürgschaftsinanspruchnahmen dokumentiert sind. Jedoch nehmen die die Möglichkeit des Vergleiches 2013 auf, dass der Verlust dann noch nicht mit hinreichend genügender Sicherheit feststand. Dazu existiert wohl lt. FA angeblich ein -mir bisher nicht bekanntes- Schreiben des Folge-InsVerw. aus dem jahr 2012, wonach "wohl erst einmal das Verfahren neu geprüft werden müsse, wie es mit einer Quote so aussieht". In der Folge beruft sich das FA -soweit verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden - auf den Wortlaut des §17, dass die Umstände demnach erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens so unbedingt feststehen werden, dass der Verlust auch anerkannt wird. Dummerweise gibt es bis dahin (lt. InsVerw frühestens 2014, wahrscheinlich aber erst 2015) keinen Steuerpflichtigen mehr, den das dann noch interessieren könnte, denn wenn nun die Jahre 2005 bis 2013 noch steuerpflichtig würden, hat sich jede weitere Diskussion eh erledigt. Denn die persönliche Definitivbelastung ist ja bereits mit dem Jahr 2005 eingetreten, seit dem geht sein gesamtes Jahreseinkommen zur Verbindlichkeitentilgung drauf. Außerdem ist dann der Vergleich hinfällig. |
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