Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
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09.07.2013, 07:22
Beitrag: #21
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RE: Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
Nach der jetzigen Schilderung ist der Verlust weder in 2004 noch in 2009 zu berücksichtigen - auch 2010, 2011 und 2012 kommen nicht in Frage.
Momentant steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe ein Verlust entstehen wird. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Verlusten i. S. d. § 17 EStG ist es aber, dass die Einkünfte realisiert sind. Das ist im Insolvenfall grundsätzlich mit Abschluss des Verfahrens. Sofern die Höhe des Verlustes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit früher feststeht, dann sind die Einkünfte bereits zu diesem Zeitpunkt realisiert. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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