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Eigenverbrauch Gastronomie etc.
23.06.2013, 12:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.06.2013 12:17 von Jive.)
Beitrag: #31
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
Das mit dem Eigenverbrauch ist auch so eine Sache bei der Umsatznachkalkulation.....

Ich hab grad eine BP bei einem typischen Döner/Currywurst/Pizza-Imbiss.

Ich hab in der Fibu Eigenverbräuche für 4 Personen ( 2 Erwachsene + 2 fast volljährige Kinder) berücksichtigt, also 4 + 3108,-- € = 12432,-- € im Jahr.

Im Rahmen der Nachkalkulation geht der Prüfer davon aus, dass von diesen 12432,-- € 1/4 auf Getränke und 3/4 auf Essen entfällt.

Die 3108,-- für die Getränke hat der Prüfer mit seinem ermittelten durchschnittlichen Aufschlagssatz für Getränke (ca 260%)
multipliziert ( 3108x2,6 = 8080,80 € ) und kam auf so auf eine Umsatzminderung für private Getränke in Höhe von
3108 + 8080 = 11188,--

Blöd ist nur, dass in dem durchschnittlichen Aufschlagssatz auch sehr nierige Aufschlagssätze für Schnäppse oder Außerhausverkauf von Bier etc enthalten sind.

Bei meinen Mandanten handelt es sich aber um gläubige Moslems... die trinken gar keinen Alkohol....

Ich bin grad dabei eine Gewichtung anhand der vom Prüfer ermittelten Aufschlagssätze für die Alkoholfreien Getränke ( vornehmlich Cola, Kaffee und Tee )zu ermitteln, indem ich aus der Differenz zwischen den laut Nachkalkulation vom Prüfer verkauften Getränken und den laut Journal verkauften Getränken auf die eigenverbräuche der Familie und des Personals schließen kann. ( Das personal hat am Arbeitsplatz natürlich auch ein Alkoholverbot ..insbesondere die Kurierfahrer ...)

Die Zahlen stellt meine Sekretätin grade anhand der Journalrollen zusammen ...

Bei vom Prüfer ermittelten Aufschlagssätzen für Getränke alkoholfrei 410%, Kaffee 1000% und Tee 1600%

erwarte ich aber einen Aufschlagssatz von so um die 800% !!

Gerechnet mit wieder 3108 für Getränke ergibt das einen aufschlag von 24864,--

und somit eine Umsatzminderung in Höhe von ca 28000,-- €

Damit hätt ich mal eben ganz flott 17.000,- € weniger Umsatz als vom Prüfer erechnet ...


Was mich aber mal interessieren würde.. ob es für die Aufteilung auf 1/4 für Getränke und 3/4 für essen im Rahmen der Nachkalkulation auch eine rechtliche grundlage gibt, oder ob das nur eine Schättzung des Prüfers ist ...

lg, jive


Nachtrag: Beim Essen kommt das gleiche auf mich zu... mit der Niedrigste aufschlagssatz in der Essen-Abteilung hat der SchweineDöner .....

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc. - Jive - 23.06.2013 12:15

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