Steuerberater

Normale Version: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
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Hallo,

es hat doch bestimmt jeder von Euch den ein oder anderen Gastronomen, Metzger, Bäcker etc. im Mandantenstamm.

Was mich interessieren würde:

Hat es jemals mal ein Mandant von Euch geschafft seinen Eigenverbrauch so aufzuzeichnen, dass er vom Finanzamt akzeptiert wurde?

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben können für eine Gastro-GbR (3 Gesellschafter mit jeweils 4-Köpfiger Familie im Haushalt) schon mal ins Geld gehen.

Gruß
Buchi
Nö!

2 mal haben wirs versucht... 2 mal war die BP anderer Ansicht.

Deshalb gibts bei uns nur noch die Pauschbeträge. Allerdings weise ich die Mandanten darauf hin, die auch zu nutzen :-)

lg, jive
ich hatte nur mal nen Bäcker, der unverheiratet und ohne Kinder war und aber gefühlt seine ganze Restfamilie versorgte, der kam mit den normalen Werten gut
Sobald Familie dabei ist, hatten wir einmal organisatorische Trennung beraten und durchbekommen. Also insb Nachweise für alle Privateinkäufe nachweisen. Funktioniert idR nur, wenn die Gastwirtschaft von der Wohnung durch mindestens 3km Luftlinie getrennt wird.
(17.06.2013 15:24)showbee schrieb: [ -> ]Funktioniert idR nur, wenn die Gastwirtschaft von der Wohnung durch mindestens 3km Luftlinie getrennt wird.

... und der Mandant und seine Familie ausgesprochen ordnungsliebend ist...
Eine solche Trennung ist nur in der Theorie möglich. Die meisten Mandanten nervt das irgendwann so sehr, dass die Pauschal-Sätze letztlich zähneknirschend akzeptiert werden. Bei mir weist kein Mandant einzeln nach.

Die selben Erfahrungen habe ich bzgl. Fahrtenbuch gemacht. Von 10 Mandanten nutzt max. 1 diese Variante. Eigentlich schade, wenn man manchmal die negativen Auswirkungen der 1%-Regelung sieht. Und das trifft längst nicht nur Mandanten mit Mercedes & Co., sondern z.B. auch den kleinen Handwerker mit VW, Opel usw.. Die Regelung gehört m.E. dringend überarbeitet.
Ich habe jetzt mal ganz frech mit einem Mandanten ausgemacht, dass er in seinem Kassensystem eine Warengruppe hierfür einrichten soll bzw. für jeden Gesellschafter eine eigene.

Machbar ist da wohl nur "Eigenverzehr Küche" und ein "Eigenverzehr Getränke". Da soll er dann den Einkaufspreis der verzehrten Ware bonieren.

Das Ganze läuft dann "auf Kredit", so dass es nicht in der Kasse als Geldeingang erscheint.

In der lft. Buchführung wird das dann in einer Summe monatlich festgehalten und der Mandant hebt die Bons auf.

Ich sehe aber schon das Finanzamt meckern, weil nicht drauf steht, was genau verzehrt wurde. Ich bin noch am überlegen, ob die das von Hand auf jeden Bon selber drauf schreiben sollen.

Gruß

Buchi
(18.06.2013 07:37)blindworm schrieb: [ -> ]Die selben Erfahrungen habe ich bzgl. Fahrtenbuch gemacht. Von 10 Mandanten nutzt max. 1 diese Variante. Eigentlich schade, wenn man manchmal die negativen Auswirkungen der 1%-Regelung sieht. Und das trifft längst nicht nur Mandanten mit Mercedes & Co., sondern z.B. auch den kleinen Handwerker mit VW, Opel usw.. Die Regelung gehört m.E. dringend überarbeitet.

Wenn ich dieses Gejammer über die 1%-Regelung höre, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Entweder man führt Fahrtenbuch oder man lässt es, die Folgen sind bekannt.
Ich führe selber kein Fahrtenbuch, dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade. Mal davon abgesehen, dass ich so einen Aufwand für 2,50€ sicherlich nicht betreibe. Manchmal kann man sich doch Lebenszeit erkaufen Big Grin

Sorry, fürs offtopic
(18.06.2013 07:37)blindworm schrieb: [ -> ]... Die Regelung gehört m.E. dringend überarbeitet.

Zur Sache: Wo denn genau? Doch etwa nicht, dass der steuerliche Buchwert als Benchmark maßgeblich sein soll (wo ist der Unterschied im Vorteil, ob ein Kfz nach 5 Jahren auf 20% abgeschrieben ist, aber einen Marktwert von ggf 30% hat) oder gar der Verkehrswert (jedes Jahr ein Gutachten)???
@showbee

Leider kann ich Deine Aussage nicht ganz nachvollziehen. Was meinst Du damit ?

@taxman

Zitat:Wenn ich dieses Gejammer über die 1%-Regelung höre, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.

Das ist zwar auch eher Off-Topic, aber ein bischen kann man es schon verstehen, wenn sich Mandanten über den "Segen" der 1%-Regelung aufregen und gleichzeitig Herrn wie der Bayern-Präsident locker Mio. an der Steuer vorbeischleusen. Die "Kleinen hängt man....".
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