Eigenverbrauch Gastronomie etc.
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21.06.2013, 09:07
Beitrag: #29
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RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
Zitat:Denn eins ist wohl sicher: eine echte Steuersenkung kann ich mir hier nicht vorstellen. Das es keine Steuersenkung geben wird ist klar. Man kann doch aber trotzdem einen Wunsch äußern: Zunächst mal sollte man vom Bruttolistenpreis wegkommen und nur noch den Nettopreis ansetzen (darauf dann die USt für den Privatanteil). Zum anderen müsste es eine differenzierte Regelung geben. Bei Neuwagen meinetwegen weiterhin 1%, bei älteren Fahrzeugen aber weniger (z.B. 0,5 bis 0.75 %) oder 1% nur auf den Gebrauchtwagenwert. Zitat:Mit der Variante der pauschalen 1%-Versteuerung fahren viele Unternehmer verdammt gut Bei zahlreichen meiner Mandanten ist es genau umgekehrt. Die besitzen meist ältere Fahrzeuge mit nicht so hoher Kostenbelastung. Da greift dann schnell (z.B. wegen fehlender AfA) die Kostendeckelung und der Vorteil des PKW im Betriebsvermögen ist dahin. Die Mandanten schauen mich immer etwas entgeistert an, wenn ich erwähnte, dass auch bei alten Kisten der Neupreis zählt. Zitat:für die nicht überwiegenden Fälle, in denen jemand sein Auto wirklich nahezu ausschließlich betrieblich nutzt, nutzt dieser i.d.R. elektronisches oder handgeschriebenes Fahrtenbuch. Auch da mache ich meist gegenteilige Erfahrungen. Der innere Schweinehund setzt sich eher durch. Von 10 Mandanten führt bei uns max. 1 ein Fahrtenbuch. |
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