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BFH - Urteil v. 15.12.11 Az IV C5-S2353/11/10010
21.06.2013, 08:49
Beitrag: #2
RE: BFH - Urteil v. 15.12.11 Az IV C5-S2353/11/10010
Sind das 2 völlig getrennte Arbeitsverhältnisse? Wie sieht denn das Verhältnis der Bezahlung aus?

Wenn es 2 Arbeitsverhältnisse sind mit in etwa gleicher Bezahlung, ist es m.E. uninteressant was Fa. A in X bescheinigt hat. Das Hauptarbeitsverhältnis liegt dann in Y, da dort überwiegend gearbeitet wird. Mit welchem Argument will das FA dies widerlegen?
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RE: BFH - Urteil v. 15.12.11 Az IV C5-S2353/11/10010 - Opa - 21.06.2013 08:49

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