20.06.2013, 16:45
Einen schönen guten Tag zusammen,
ich habe ein Problem (der Mandant natürlich). Der Mandant ist bei der Firma A in X beschäftigt. Arbeitet in X aber nur 2 Tage in der Woche. 3 Tage arbeitet er bei Firma A in Y. Da Firma X wesentlich weiter vom Wohnsitz entfernt ist, möchte ich den Arbeitsschwerpunkt nach Y verlegen.
Das Finanzamt hat aber leider ein älteres Schreiben der Firma A vorliegen, in dem hervorgeht das der Beschäftigungsort in X liegt und deswegen die Arbeitsstätte nicht verlegen will.
Die Firma X hingegen streubt sich eine neue Bescheinigung auszustellen, in der der Schwerpunkt verlagert wird.
Habe ich noch eine Möglichkeit?
ich habe ein Problem (der Mandant natürlich). Der Mandant ist bei der Firma A in X beschäftigt. Arbeitet in X aber nur 2 Tage in der Woche. 3 Tage arbeitet er bei Firma A in Y. Da Firma X wesentlich weiter vom Wohnsitz entfernt ist, möchte ich den Arbeitsschwerpunkt nach Y verlegen.
Das Finanzamt hat aber leider ein älteres Schreiben der Firma A vorliegen, in dem hervorgeht das der Beschäftigungsort in X liegt und deswegen die Arbeitsstätte nicht verlegen will.
Die Firma X hingegen streubt sich eine neue Bescheinigung auszustellen, in der der Schwerpunkt verlagert wird.
Habe ich noch eine Möglichkeit?