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Eigenverbrauch Gastronomie etc.
21.06.2013, 08:43
Beitrag: #28
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(20.06.2013 11:56)tosch schrieb:  Falsch, weil:
wenn ich für einen Mandanten einen Eigenverbrauch verbuche, dann ist dieser vom WE abzuziehen, bevor eine Aufschlagsverprobung gemacht wird. Die Aufschlagsätze sind außerdem nur Anhaltspunkte und werden beeinflusst z.B. durch Verderb oder Diebstahl.

Ein für den Mandanten schlechteres Ergebnis KÖNNTE nur dann herauskommen, wenn er tatsächlich mehr WE privat verwendet als ihm an Eigenverbrauch hinzugerechnet wird. Du behauptest aber, er verbraucht gar nichts.

Das ist doch eben gerade nicht falsch.

3 Varianten sind doch möglich (theoretisch):

1. Der Mandant entnimmt tatsächlich nichts oder weniger als die unentgeltlichen Wertabgaben. Dann sind die unentgeltlichen Wertabgaben zusätzlich zu versteuerndes Geld. Somit ungünstig für den Mandanten

2. Der Mandant entnimmt (theoretisch) genau den Wert seiner unentgeltlichen Wertabgabe. Dann ist es ausgeglichen. Nichts passiert. Kommt aber ja nur theoretisch vor.

3. Der Mandant entnimmt weit mehr als die unentgeltlichen Wertabgaben. Wovon ja der Großteil der Leute ausgehen.
Dann hat er also den die unentgeltlichen Wertabgaben übersteigenden Teil in seinem Wareneinkauf hängen. Dieser sorgt dann wieder für den Umsatz, der ja dann nicht vorhanden ist (Aufschlagsätze).
Und genau das würde ja ein halbwegs mitdenkender Gastronom nicht machen. Das ist aber genau der Fall den die Finanzverwaltung unterstellt und fast unmöglich macht durch Aufzeichnungen zu entkräften.

Beeinflussung durch Verderb und Diebstahl? Da haben wir doch wieder das gleiche Problem. Das ist alles in der Richtsatzsammlung mit eingerechnet. Das zu entkräften bedarf wieder Aufzeichnungen, die keiner erfüllen kann.

Gruß Buchi

P.S.: Bitte nicht falsch verstehen. Ich würde für keinen Gastronom die Hand ins Feuer legen. Es geht mir wirklich nur ums Prinzip und die Ungerechtigkeit.

Gleiches Spiel mit der 1% Regelung. Die Finanzverwaltung hat schon sichergestellt, dass sich das Ganze für den Steuerpflichtigen nicht lohnt. Die ist nämlich nur anwendbar, wenn die betrieblichen Fahrten bei min. 50% liegen. Ab dann lohnt sich doch aber schon viel eher ein Fahrtenbuch. Das Fahrtenbuch wird dann aber wegen jedem kleinsten Mist verworfen.

Wer gewinnt? Das Finanzamt. Und warum? Weil es auf die Tatsache baut, dass man ein Fahrtenbuch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand führen kann.

Wer mag mich wählen? Smile

Buchi for Finanzminister!
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RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc. - Buchi - 21.06.2013 08:43

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