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BFH - Urteil v. 15.12.11 Az IV C5-S2353/11/10010
20.06.2013, 16:45
Beitrag: #1
BFH - Urteil v. 15.12.11 Az IV C5-S2353/11/10010
Einen schönen guten Tag zusammen,

ich habe ein Problem (der Mandant natürlich). Der Mandant ist bei der Firma A in X beschäftigt. Arbeitet in X aber nur 2 Tage in der Woche. 3 Tage arbeitet er bei Firma A in Y. Da Firma X wesentlich weiter vom Wohnsitz entfernt ist, möchte ich den Arbeitsschwerpunkt nach Y verlegen.
Das Finanzamt hat aber leider ein älteres Schreiben der Firma A vorliegen, in dem hervorgeht das der Beschäftigungsort in X liegt und deswegen die Arbeitsstätte nicht verlegen will.

Die Firma X hingegen streubt sich eine neue Bescheinigung auszustellen, in der der Schwerpunkt verlagert wird.

Habe ich noch eine Möglichkeit?
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BFH - Urteil v. 15.12.11 Az IV C5-S2353/11/10010 - Bogo - 20.06.2013 16:45

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