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Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
20.06.2013, 13:36
Beitrag: #27
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
Ist denn eine teilweise Option überhaupt möglich. M.E. nicht. Die WEG wird nur zustimmen wenn die Wohnungseigentümer damit nicht zusätzlich belastet werden. Wir haben es wie folgt gelöst, da wo möglich haben wir uns die Abrechnung direkt auf unseren Namen ändern lassen. Das war bei Strom und Heizung möglich. Nach Absprache mit einem USt-Sonderprüfer kam der Hinweis, wenn auf der Gesamtabrechnung an die HV die Verbrauchstelle mit den Daten des Eigentümers auftritt und auch sonst die Daten nach § 14 UStG enthalten sind, würde er die VSt akzeptieren.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG - tolledeu - 20.06.2013 13:36

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