Eigenverbrauch Gastronomie etc.
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20.06.2013, 10:56
Beitrag: #20
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RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(20.06.2013 10:42)tosch schrieb: 1. bezweifle ich, dass es die für den Mandanten schlechtere Wahl ist und zu 2. Das ist doch aber das Traurige. Dass ich als Mandant meine privaten Einkäufe aufzeichnen muss, damit man mir nicht mehr unterstellen kann ich würde mir Essen und Trinken aus dem Wareneinkauf ziehen. Wenn ich es wirklich nicht mache, dann möchte ich auch eine halbwegs machbare Aufzeichnungsmöglichkeit haben. Was auch noch beachtet werden sollte ist: Wenn der Gastronom in seinen Einkäufen die er für seine Gaststätte tätigt eigenes Essen und Trinken mit reinpackt, ist er selbst Schuld. Das Lohnt sich nämlich noch am allerwenigsten. Für jeden Euro den er über sein Geschäft einkauft, muss er den Aufschlagssätzen entsprechend Umsätze nachweisen. Also teilweise für 100 € Einkauf 300 € Umsatz versteuern. Somit kann man doch nicht einfach hingehen und sagen: Gastronom Du bist so doof, dass du deine privaten Einkäufe über das Geschäft laufen lässt, obwohl es dich mehr kostet als es dir Einsparungen bringt. Und andererseits berechnet man ihm für diese "Dummheit" auch noch Pauschbeträge? Und entkräften geht nicht, weil es sowieso nicht anerkannt wird. Irgendwas ist doch da unlogisch. Wieso sehe nur ich darin eine Ungerechtigkeit? Gruß Buchi (aka Robin Hood) |
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