Eigenverbrauch Gastronomie etc.
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19.06.2013, 22:28
Beitrag: #15
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RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
Warum lassen sich die Kollegen der Steuerberatung diesbezüglich überhaupt auf Diskussionen ein?
Das FA muss die Werte aus dem BMF Schreiben übernehmen und das sagt klar aus, das es sich um ermittelte Durchschnittswerte handelt, dass diese pauschaliert sind und das keine Zu- und Abschläge dazu möglich sind. Diskussionen mit dem FA sind diesbezüglich für die Katz. Der erste Diskussionspartner wäre als der Richter am FG, und da es die Sätze immer noch gibt, gehe ich davon aus, dass es diese Diskussion nie gab oder dass sie zugunsten des Finanzamts entschieden wurden. Wenn man den Mandanten bittet gesonderte Aufzeichnungen zu führen etc. pp. Kommt der sich letztlich nicht verarscht vor, wenn sich dann rausstellt, dass alles für die Katz war? »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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