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Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
16.06.2013, 21:56
Beitrag: #15
AW: RE: Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
(16.06.2013 21:44)Petz schrieb:  ...
Allein, dass die Quote schon feststand oder der Verlust nur auf Gesellschaftsebene oder nur auf Gesellschafterebene feststand, reicht also für sich betrachtet nicht aus.
Da hast du natürlich Recht. Ob, tatsächlich feststand, dass die Forderung ausgefallen ist, ist natürlich zu prüfen. Auch ist es wohl nicht an der Tagesordnung, dass Einkünfte i. S. d. § 17 EStG bereits zu einem so frühen Zeitpunkt des InsoV. realisiert sind. Unmöglich ist es aber nicht.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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AW: RE: Verlust §17/Steuerfahndung/§10d - Stadtkatze - 16.06.2013 21:56

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