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Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
16.06.2013, 21:44
Beitrag: #14
RE: Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
Verfahrensrechtlich ja richtig, auch wenn es um's EStG geht......

Aber mal grundsätzlich:
Der Verlust nach § 17 EStG ist grundsätzlich mit Beendigung der Liquidation bzw. Beendigung des Insolvenzverfahrens entstanden, also mit Löschung der GmbH im Handelsregister.
Ausnahmsweise kann dieser nur dann in einem früheren VZ berücksichtigt werden, wenn sowohl auf Gesellschafts- als auch auf Gesellschafterebene der Verlust der Höhe nach feststand (siehe auch Schmidt 2011, Rz 222 zu § 17, dort mit weiteren Nachweisen).

Allein, dass die Quote schon feststand oder der Verlust nur auf Gesellschaftsebene oder nur auf Gesellschafterebene feststand, reicht also für sich betrachtet nicht aus.

Das sollte bei der Argumentation für 2004 berücksichtigt und entsprechend gewürdigt werden.
(Wobei ich aber vermute, dass das schwerfallen wird, wenn das Inso-Verfahren immer noch nicht abgeschlossen ist, aber versuchen kann man es natürlich)
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RE: Verlust §17/Steuerfahndung/§10d - Petz - 16.06.2013 21:44

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