Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
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14.06.2013, 14:56
Beitrag: #10
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RE: Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
(14.06.2013 13:57)StefanHH schrieb: Ist das Bestehen eines §10d EStG nicht Teil der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen? Auch wenn es keinen auslösenden Bescheid für 2004 gibt (unterstellen wir bitte einmal, dass 2004 das fragliche Jahr gewesen wäre), so dient das Steuer(verfahrens)recht ja nicht dazu, einen Steuerpflichtigen bei sich langjährig auswirkenden Tatsachen für alle Zeiten von seinem Recht zu beschneiden, oder? Wenn Du nachweist, dass gerade im Jahr 2005 der einzige Zeitpunkt war, zu dem "feststand", dass der Verlust nahezu 100%ig eintritt, kannst du selbstverständlich 2005 insoweit angreifen. Danach Ertragsteuer wahrscheinlich = Null. Damit keine Steuerhinterziehung. Was ich jetzt nicht so schnell lösen kann, wäre die Frage, ob Du aus dem ansonsten verjährten Jahr 2005 - wenn keine Hinterziehung vorliegen sollte - noch einen Anspruch auf Verlustfeststellung ableiten könntest. Aus dem Bauch heraus würde ich das verneinen, aber da sind die hier vertretenen AO-Leute bestimmt besser drauf als ich. (14.06.2013 13:57)StefanHH schrieb: Ein Wirtschaftsgut verliert ja auch seine Eigenschaft als Wirtschaftsgut nicht deswegen, weil ich im Jahr des Erwerbs eine Buchung mal vergessen habe... (ok, schlechtes Beispiel, aber mir fällt auch grad nix besseres ein...) wir haben es bloß nicht mit einem Wirtschaftsgut zu tun, sondern mit dem Termin eines Ereignisses, nämlich der sicheren Erkenntnis, dass ein Verlust eintritt. Und da gilt ausschließlich Abschnittsbesteuerung. schönen Tag noch phönix |
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