Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
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14.06.2013, 13:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2013 14:04 von StefanHH.)
Beitrag: #9
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RE: Verlust §17/Steuerfahndung/§10d
Wow, so schön viele Antworten :-)
Mal versucht der Reihe nach: - Der Verlust für 2004 ist angeblich erklärt worden. da wir aber in vielen Fragen schon widersprüchliche Aussagen haben, prüft das FA derzeit, welche Erklärung die tatsächlich vorliegen haben. - Haftpflicht des Exberaters habe ich tatsächlich auch schon gedanklich einbezogen. Der Ex-Berater ist angeblich auch schwer erkrankt, weswegen er wohl aktuell nicht befragt werden kann. Aber nichts Genaues weiß man bekannlich ja nicht. - Nachweislich hat das FA für die Jahre 2005 bis 2008 ob der Verlustsituation dem StPfl. eine NV-Bescheinigung ausgestellt. Sofern wir über den §173 reden, kann ich mir nicht vorstellen, dass das FA sich mit anteiligem Verschulden des StPfl. rausreden kann, diesem widerspricht bereits das Ausstellen der NV-Bescheinigungen (das hat der StPfl. auch allein geregelt. Dem StB ist die NV-Bescheinigung erst im Jahre 2010 bekannt geworden, soweit konnte das schon rekonstruiert werden. Aber mal in die Verfahrensrunde gefragt: Wie ist denn das mit den Feststellungen der Steuerfahndung? Ist das Bestehen eines §10d EStG nicht Teil der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen? Auch wenn es keinen auslösenden Bescheid für 2004 gibt (unterstellen wir bitte einmal, dass 2004 das fragliche Jahr gewesen wäre), so dient das Steuer(verfahrens)recht ja nicht dazu, einen Steuerpflichtigen bei sich langjährig auswirkenden Tatsachen für alle Zeiten von seinem Recht zu beschneiden, oder? Ein Wirtschaftsgut verliert ja auch seine Eigenschaft als Wirtschaftsgut nicht deswegen, weil ich im Jahr des Erwerbs eine Buchung mal vergessen habe... (ok, schlechtes Beispiel, aber mir fällt auch grad nix besseres ein...) |
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