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Erstattung Sonderausgaben
14.06.2013, 13:44
Beitrag: #2
RE: Erstattung Sonderausgaben
(14.06.2013 12:56)fliederus2 schrieb:  Korrespondierend würde ich argumentieren, dass nur Erstattungen hinzugerechnet werden können, die auf einem eigenen Anspruch des Stpfl. beruhen (?).
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EStG:
Als eigene Beiträge des Steuerpflichtigen werden auch die vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung getragenen eigenen Beiträge ...

Im Rahmen der Unterhaltspflicht muss er nur den Teil tragen, der nicht anderweitig abgedeckt ist. Somit würde ich die Kürzung für korrekt halten.
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RE: Erstattung Sonderausgaben - tosch - 14.06.2013 13:44

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