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Erstattung Sonderausgaben - Druckversion

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Erstattung Sonderausgaben - fliederus2 - 14.06.2013 12:56

Hallo, möchte mal folgenden Fall zur Disskusion stellen:

Papa ist Wittwer und privat krankenversichert. Tochter ist minderjährig (allg. bildende Schule) und auch privat krankenversichert.

P ist Versicherungsnehmer und macht die KV Beiträge der T als Sonderausgaben geltend.

Soweit so klar. Daneben erhält die T eine Halbwaisenrente von der DRV einschließlich eines Zuschusses zur KV.

FA hat den Zuschuss von T bei P als Erstattung behandelt.

Mein erster Gedanke: Hä??? Zweiter Gedanke: vielleicht doch nicht so abwägig, da man ja doch einen Zusammenhang zwischen Zuschuss zur KV und KV Beiträgen ziehen kann und muss.

Aber der Zuschuss fließt P doch gar nicht zu.

Zitat:Aus den EStR: Es können nur Aufwendungen abgezogen werden, die auf einer eigenen Verpflichtung des Stpfl. beruhen (BFH vom 8.3.1995)

Korrespondierend würde ich argumentieren, dass nur Erstattungen hinzugerechnet werden können, die auf einem eigenen Anspruch des Stpfl. beruhen (?).


RE: Erstattung Sonderausgaben - tosch - 14.06.2013 13:44

(14.06.2013 12:56)fliederus2 schrieb:  Korrespondierend würde ich argumentieren, dass nur Erstattungen hinzugerechnet werden können, die auf einem eigenen Anspruch des Stpfl. beruhen (?).
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EStG:
Als eigene Beiträge des Steuerpflichtigen werden auch die vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung getragenen eigenen Beiträge ...

Im Rahmen der Unterhaltspflicht muss er nur den Teil tragen, der nicht anderweitig abgedeckt ist. Somit würde ich die Kürzung für korrekt halten.


RE: Erstattung Sonderausgaben - fliederus2 - 14.06.2013 15:14

Das klingt plausibel!