Problem umsatzsteuerliche Organschaft
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10.06.2013, 08:32
Beitrag: #35
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RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft
Hinweis eines Kollegen in StBdirekt auf folgendes Urteil:
FG Hamburg Gerichtsbescheid vom 24.11.2000 - II 58/00 Zitat:Auch wenn nur das Betriebsgrundstück ohne weitere Anlagegegenstände verpachtet wird, kann eine wirtschaftliche Eingliederung vorliegen, wenn das Grundstück eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Das ist dann der Fall, wenn der Betrieb in der Verbindung mit dem Grundstück derart abhängig ist, dass er an anderer Stelle nicht wie in der bisherigen Weise fortgeführt werden kann, und dass zu denjenigen Gebäuden ein entsprechendes Verhältnis besteht, die durch ihre Gliederung oder sonstige Bauart dauernd für den Betrieb eingerichtet oder nach Lage, Größe und Grundriss auf den Betrieb zugeschnitten sind Zitat:Ebensowenig ist von Bedeutung, dass das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen könnte. Die Rechtsprechung hat dieses zuletzt genannte negative Abgrenzungskriterium für die insoweit gleichgelagerten Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung ausdrücklich aufgegeben. Die Frage, ob auf dem Grundstücksmarkt ein gleichwertiges Grundstück gemietet oder gekauft werden kann, sagt nämlich nichts über die beachtliche wirtschaftliche Bedeutung des konkret genutzten Grundstückes aus. Es handelt sich vielmehr lediglich um eine hypothetische Betrachtung, die auch von den Verhältnissen am Grundstücksmarkt abhängen Zitat:Entscheidender Gesichtspunkt im Streitfall ist dagegen vielmehr, dass das fragliche Grundstück gerade für die Bedürfnisse des Betriebs der GmbH zugeschnitten ist. Dies ist nämlich insbesondere dann der Fall, wenn die aufstehenden Gebäude für die Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet worden sind |
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