Problem umsatzsteuerliche Organschaft
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05.06.2013, 08:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2013 08:12 von blind****.)
Beitrag: #24
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RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft
Vorangestellt sei nochmal der Hinweis, dass das zuständige FA die Vorgehensweise (getrennte USt-VA) selbst vorgeschlagen hat !
@tolledeu Zitat:...Welches Datum stimmt denn jetzt... Baubeginn in 04/2013, Abschluss nach neuesten Infos in 01/2014. Ab 01/2014 definitiv Vermietung an die GmbH. Bezgl. der Nachweispflicht hast Du zwar grundsätzlich recht, aber es wird ja schließlich kein Einfamilienhaus, sondern eine Halle gebaut. Und die ist schon nach allgemeiner Lebenserfahrung nur unternehmerisch nutzbar. Haufe dazu: Zitat:...Das Finanzamt verlangt, dass die Verwendungsabsicht nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wird. Behauptungen allein reichen nicht aus. Der Unternehmer muss vielmehr die konkrete Verwendungsabsicht dokumentieren (nachweisen) können. Wesentliche Anhaltspunkte sind z. B. Baupläne, Mietverträge, Zeitungsinserate, Beauftragung eines Maklers, Schriftwechsel mit Interessenten, Vertriebskonzepte, Kalkulationsunterlagen, mit denen die Verwendungsabsicht belegt werden kann. @stadtkatze Zitat:...§ 15 a zu berichtigen... Somit wäre bei einem Gebäudeneubau mit Absicht der späteren Vermietung an z.B. Einzelhändler (mit steuerpflichtigen Umsätzen) die Vorsteuer immer erst nachgelagert abziehbar ? Das kann doch nicht sein. In der Praxis sieht die Handhabung in solchen Fällen anders aus. Da wird generell von Anfang an Vorsteuer gezogen und u.U. diese Beträge sogar in die Finanzierung als Sondertilgung eingebaut. Umgekehrt wird m.E. ein Schuh draus: Erst Vorsteuerabzug und nachträglich eventuell Korrektur nach § 15 a UStG. Auszug Haufe zum Thema: Zitat:...Beim Vorsteuerabzug gilt das Prinzip des Sofortabzugs, sodass Oder liege ich falsch ? |
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