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Problem umsatzsteuerliche Organschaft
05.06.2013, 08:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2013 08:12 von blind****.)
Beitrag: #24
RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft
Vorangestellt sei nochmal der Hinweis, dass das zuständige FA die Vorgehensweise (getrennte USt-VA) selbst vorgeschlagen hat !


@tolledeu

Zitat:...Welches Datum stimmt denn jetzt...

Baubeginn in 04/2013, Abschluss nach neuesten Infos in 01/2014. Ab 01/2014 definitiv Vermietung an die GmbH.

Bezgl. der Nachweispflicht hast Du zwar grundsätzlich recht, aber es wird ja schließlich kein Einfamilienhaus, sondern eine Halle gebaut. Und die ist schon nach allgemeiner Lebenserfahrung nur unternehmerisch nutzbar.

Haufe dazu:

Zitat:...Das Finanzamt verlangt, dass die Verwendungsabsicht nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wird. Behauptungen allein reichen nicht aus. Der Unternehmer muss vielmehr die konkrete Verwendungsabsicht dokumentieren (nachweisen) können. Wesentliche Anhaltspunkte sind z. B. Baupläne, Mietverträge, Zeitungsinserate, Beauftragung eines Maklers, Schriftwechsel mit Interessenten, Vertriebskonzepte, Kalkulationsunterlagen, mit denen die Verwendungsabsicht belegt werden kann.

Praxis-Beispiel: Planung

Ein Unternehmer plant den Bau eines Gebäudes, bei dem nach den Plänen des Architekten im Erdgeschoss Geschäftsräume und in den darüberliegenden Etagen Büroräume vorgesehen sind. Darüber hinaus hat der Unternehmer einen Makler beauftragt, ausschließlich nach Mietern mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen zu suchen.

Ergebnis: Es liegen genügend Anhaltspunkte dafür vor, dass das Objekt an Unternehmer vermietet werden soll, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Somit ist der Vorsteuerabzug während der Bauphase möglich. ...

@stadtkatze

Zitat:...§ 15 a zu berichtigen...

Somit wäre bei einem Gebäudeneubau mit Absicht der späteren Vermietung an z.B. Einzelhändler (mit steuerpflichtigen Umsätzen) die Vorsteuer immer erst nachgelagert abziehbar ? Das kann doch nicht sein. In der Praxis sieht die Handhabung in solchen Fällen anders aus. Da wird generell von Anfang an Vorsteuer gezogen und u.U. diese Beträge sogar in die Finanzierung als Sondertilgung eingebaut.
Umgekehrt wird m.E. ein Schuh draus: Erst Vorsteuerabzug und nachträglich eventuell Korrektur nach § 15 a UStG.

Auszug Haufe zum Thema:

Zitat:...Beim Vorsteuerabzug gilt das Prinzip des Sofortabzugs, sodass

im Zeitpunkt des Bezugs der Leistung,
unter Berücksichtigung der Verwendung bzw. der Verwendungsabsicht
endgültig über den Vorsteuerabzug

zu entscheiden ist. Liegen die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG für einen Vorsteuerabzug aus Anzahlungen oder Vorauszahlungen vor, macht der Unternehmer die Vorsteuer geltend, wenn er im Zeitpunkt der Zahlung eine Verwendung für umsatzsteuerpflichtige Umsätze plant.

Es reicht aus, dass der Unternehmer die Absicht hat, auf die Steuerfreiheit der Vermietungsumsätze zu verzichten....

Oder liege ich falsch ?
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RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft - blind**** - 05.06.2013 08:10

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