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Problem umsatzsteuerliche Organschaft
04.06.2013, 10:37
Beitrag: #18
RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft
Ich würde mich, wenn möglich, immer auf die andere Variante konzentrieren. Macht weniger Stress auch was die Eingangsrechnungen angeht, es ist für die USt egal auf wen dann die Rechnung lauten. Bei der Variante jetzt, musst Du dem FA nachweisen dass dein Mandant steuerpflichtig vermieten will, nur dann gibt es VSt. Das dürfte schwer fallen, da nicht steuerbare Umsätze vorliegen. Wenn Du einen "bösen" Prüfer bekommst, kannst Du in Beweisschwierigkeiten kommen.

P.S. Thema Steuernummer ist nicht ganz korrekt. Entweder Steuernummer vom OT oder ID-Nummer vom OT oder die ID-Nummer von OG. Was nicht geht ist die Steuernummer der OG.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft - tolledeu - 04.06.2013 10:37

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