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Verlust nach § 17 EStG
28.05.2013, 12:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2013 12:31 von Cloud.)
Beitrag: #10
RE: Verlust nach § 17 EStG
Der Sachverhalt hat sich nochmals etwas geändert.....

Der Veräußerer hat die Anteile der Gesellschaft erst in 2011 unentgeltich von seiner Frau übertragen bekommen. Erst mit unentgelt. Übertagung wurde auch der Veräußerer Geschäftsführer der UG.
Die Ehefrau hat die UG in 2009 errichtet. Die UG hat wiederum in 2009 den Geschäftsbetrieb einer GmbH gekauft. Die finanziellen Mittel für den Kauf des Geschäftsbetrieb wurden vom Veräußerer durch die Hingabe des Darlehens zur Verfügung gestellt. In 2010 stellte der Veräußerer, aufgrund der weiterhin schlechten finanziellen Lage der UG, ein weiteres Darlehen der UG zur Verfügung. Die UG war seit der Gründung überschuldet.

m.E. kann doch der Verlust nur nach § 20 EStG berücksichtigt werden, wenn es sich um "Kleinbeteiligte" handelt. Zudem beruht die Darlehensgewährung auf einer Kapitalbindung (kristenbestimmtes Darl./Finanzplandarlehen).

Darlehen vor unentgelt. Über.: Würde ich jetzt, aufgrund der Tatsache, dass der Veräußerer zum Zeitpunkt der Darlehenshingabe eine nahestende Person war, ebenfalls § 17 zuordnen.


Grüße
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