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Verlust nach § 17 EStG
28.05.2013, 11:11
Beitrag: #9
AW: Verlust nach § 17 EStG
Es können Einkünfte i. S. § 20, 19 oder 17 EStG sein. Es kommt halt darauf an warum das Darlehen ausgereicht wurde. 19 und 20 würde ich hier aber ausschließen, aber ohne kompletten SV....

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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Verlust nach § 17 EStG - Cloud - 15.05.2013, 14:30
RE: Verlust nach § 17 EStG - phönix - 15.05.2013, 15:47
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AW: Verlust nach § 17 EStG - Stadtkatze - 28.05.2013 11:11
RE: Verlust nach § 17 EStG - Cloud - 28.05.2013, 12:25

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