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Verlust nach § 17 EStG
28.05.2013, 10:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2013 10:56 von Cloud.)
Beitrag: #8
RE: Verlust nach § 17 EStG
Hallo,

jetzt habe ich dazu nochmal eine Frage:

Gibt es die Möglichkeit den Ausfall des Darlehens (Forderungsverzicht vor bzw. nach dem Verkauf) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen? Oder verhindert dies der § 20 Abs. 8 EStG (Subsidiaritätsprinzip), da Zuordnung nach § 17 EStG vorgeht?Hat jemand damit schon Erfahrung gesammelt?

Grüße
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