Fragen bzgl. Umstellung auf SEPA ab 02/2014
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23.05.2013, 08:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2013 08:09 von blind****.)
Beitrag: #1
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Fragen bzgl. Umstellung auf SEPA ab 02/2014
Von meiner Hausbank habe ich ein Formular "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften" erhalten. Nun bin ich etwas verwirrt. Bei DATEV steht u.a. fogendes:
Zitat:... SEPA-Basislastschrift (SDD Core), vergleichbar mit dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren: Meine Fragen: Für den Gebühreneinzug bei Einzelunternehmen, PersG und KapG benötige ich generell die neuen SEPA-Firmenlastschriftsmandate ? Bisherige Lastschrifteinzugserteilungen gelten nicht mehr weiter ? Was gilt für den Gebühreneinzug für die ESt-Erklärungen bei Einzelunternehmern ? Muss da ein gesondertes SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen ? Oder umfasst das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat auch die privaten Gebühren ? Die ausfüllbaren Formulare im Internet verlangen eine Mandatsreferenz. Muss ich die schon vorab angeben ? Nochmals DATEV: Zitat:...Muss der Zahlungsempfänger das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bei der Bank des Zahlungspflichtigen einreichen? An welche Banken muss ich nun was senden ? Das Original der SEPA-Lastschrift verbleibt in der Kanzlei, eine Kopie geht an meine Hausbank ? Der Mandant muss ebenfalls eine Kopie an seine Bank senden ? DATEV: Zitat:...Ist eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung autorisiert? Man vermerkt somit auf der Rechnung künftig das genaue Lastschriftdatum ? Bisher habe ich mit Stempel "Lastschrifteinzug" ohne Datum gearbeitet. Das geht dann nicht mehr ? Was passiert, wenn der Einzug einen Tag zu früh oder 2 Tage nach Fälligkeit erfolgt, weil ich z.B. nicht rechtzeitig aus Star-Money absende ? Datev: Zitat:Wie wird eine Vorabankündigung eindeutig einer SEPA-Lastschrift zugeordnet? Also muss der Kopfbogen neben IBAN, BIC auch die Gläubiger-ID enthalten ? Die Mandatsreferenz ergibt sich aus der Rechnungsnummer ? Muss der Begriff "Mandatsreferenz" konkret genannt sein ? |
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