23.05.2013, 08:01
Von meiner Hausbank habe ich ein Formular "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften" erhalten. Nun bin ich etwas verwirrt. Bei DATEV steht u.a. fogendes:
Meine Fragen:
Für den Gebühreneinzug bei Einzelunternehmen, PersG und KapG benötige ich generell die neuen SEPA-Firmenlastschriftsmandate ? Bisherige Lastschrifteinzugserteilungen gelten nicht mehr weiter ?
Was gilt für den Gebühreneinzug für die ESt-Erklärungen bei Einzelunternehmern ? Muss da ein gesondertes SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen ? Oder umfasst das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat auch die privaten Gebühren ?
Die ausfüllbaren Formulare im Internet verlangen eine Mandatsreferenz. Muss ich die schon vorab angeben ?
Nochmals DATEV:
An welche Banken muss ich nun was senden ? Das Original der SEPA-Lastschrift verbleibt in der Kanzlei, eine Kopie geht an meine Hausbank ? Der Mandant muss ebenfalls eine Kopie an seine Bank senden ?
DATEV:
Man vermerkt somit auf der Rechnung künftig das genaue Lastschriftdatum ?
Bisher habe ich mit Stempel "Lastschrifteinzug" ohne Datum gearbeitet. Das geht dann nicht mehr ?
Was passiert, wenn der Einzug einen Tag zu früh oder 2 Tage nach Fälligkeit erfolgt, weil ich z.B. nicht rechtzeitig aus Star-Money absende ?
Datev:
Also muss der Kopfbogen neben IBAN, BIC auch die Gläubiger-ID enthalten ? Die Mandatsreferenz ergibt sich aus der Rechnungsnummer ?
Muss der Begriff "Mandatsreferenz" konkret genannt sein ?
Zitat:... SEPA-Basislastschrift (SDD Core), vergleichbar mit dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren:
Für die SEPA-Basislastschrift ist ein Mandat erforderlich. Der Zahlungsempfänger (Creditor) wird vom Zahlungspflichtigen (Debitor) ermächtigt, Lastschriften zu ziehen. Die kontoführende Bank wird beauftragt, die übermittelten Lastschriftanweisungen zu erfüllen und das entsprechende Konto zu belasten. Die Bank des Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet das Mandat zu prüfen.
Für bereits schriftlich erteilte Einzugsermächtigungen müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate eingeholt werden.
Die Widerspruchsfrist beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Die Vorlauffristen betragen bei erstmaligen Einzug 5 Banktage, bei Folgeeinzug 2 Banktage. Die AGBs der Banken können von diesen Regelungen abweichen! Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.
SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B), vergleichbar mit dem heutigen Abbuchungsverfahren:
Abweichend von der SEPA Basis-Lastschrift sind bei der SEPA Firmen-Lastschrift (SEPA Direct Debit B2B) folgende Merkmale zu beachten:
Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern
Es ist ein B2B Mandat erforderlich SEPA Lastschriftmandat
Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank das Mandat vorlegen.
Die Lastschrift muss spätestens einen Tag vor Fälligkeit der Bank des
Zahlungspflichtigen vorliegen
Keine Rückgabemöglichkeit durch den Zahlungspflichtigen wegen Widerspruchs...
Meine Fragen:
Für den Gebühreneinzug bei Einzelunternehmen, PersG und KapG benötige ich generell die neuen SEPA-Firmenlastschriftsmandate ? Bisherige Lastschrifteinzugserteilungen gelten nicht mehr weiter ?
Was gilt für den Gebühreneinzug für die ESt-Erklärungen bei Einzelunternehmern ? Muss da ein gesondertes SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen ? Oder umfasst das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat auch die privaten Gebühren ?
Die ausfüllbaren Formulare im Internet verlangen eine Mandatsreferenz. Muss ich die schon vorab angeben ?
Nochmals DATEV:
Zitat:...Muss der Zahlungsempfänger das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bei der Bank des Zahlungspflichtigen einreichen?
Das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats ist vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger zu übermitteln und muss von diesem auch (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden. Der Zahlungspflichtige selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten Lastschrifteinzug gegenüber seiner Bank (Zahlstelle) auch die für die spätere Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (z. B. durch eine Kopie / "Zweitausfertigung" des Mandats)....
An welche Banken muss ich nun was senden ? Das Original der SEPA-Lastschrift verbleibt in der Kanzlei, eine Kopie geht an meine Hausbank ? Der Mandant muss ebenfalls eine Kopie an seine Bank senden ?
DATEV:
Zitat:...Ist eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung autorisiert?
Eine SEPA-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des Mandats autorisiert. Daher gilt eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung aus rechtlicher Sicht als autorisiert. Dennoch ist die Übermittlung einer Vorabankündigung als Verpflichtung aus der Inkassovereinbarung einzuhalten. Mögliche Folgen aus einer unterlassenen Vorabankündigung, wie eine Rückgabe wegen fehlender Kontodeckung oder aufgrund eines Erstattungsverlangens für autorisierte Zahlungen, müssen vom Zahlungsempfänger beachtet werden.
Wie weit im Voraus darf eine Lastschrift vorangekündigt werden?
Es richtet sich nach den üblichen Geschäftspraktiken. Die Vorankündigung muss jedoch spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum durch den Zahlungsempfänger versandt werden. Es sei denn, eine kürzere Frist wird zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger vereinbart....
Man vermerkt somit auf der Rechnung künftig das genaue Lastschriftdatum ?
Bisher habe ich mit Stempel "Lastschrifteinzug" ohne Datum gearbeitet. Das geht dann nicht mehr ?
Was passiert, wenn der Einzug einen Tag zu früh oder 2 Tage nach Fälligkeit erfolgt, weil ich z.B. nicht rechtzeitig aus Star-Money absende ?
Datev:
Zitat:Wie wird eine Vorabankündigung eindeutig einer SEPA-Lastschrift zugeordnet?
Die Vorabankündigung muss die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz enthalten.
Also muss der Kopfbogen neben IBAN, BIC auch die Gläubiger-ID enthalten ? Die Mandatsreferenz ergibt sich aus der Rechnungsnummer ?
Muss der Begriff "Mandatsreferenz" konkret genannt sein ?