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Verlust nach § 17 EStG
21.05.2013, 09:54
Beitrag: #6
AW: Verlust nach § 17 EStG
Also, es ist zu prüfen, ob es sich um eine Kapitalhingabe vor oder in der Krise handelt.
Im ersten Fall prüfe ich, ob es sich um ein stehengelassenes oder krisenbedtimmtes Darlehen handelt. Ein in der Krise gewährtes Darlehen führt gajz klar zu NHK in Höhe des Nennwertes.
U. U. möchte ich auch, dass eine Anteilsbewertung erfolgt. Ein negatives Kapitalkonto heißt nicht automatisch, dass der veräußerte Anteil wertlos ist.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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