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Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
05.12.2007, 09:34
Beitrag: #4
RE: Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
Das hat ja nichts mit Kontrollmaterial zu tun.
Hier gilt ganz normal § 93 AO mit der Ergänzung des § 200 (1) AO.
Der Prüfer kann zwar KM fertigen, aber rundherum anschreiben, da ist die Ermessensausübung ins Hintertreffen geraten. Ein intensives Gespräch mit Prüfer und SL sollte hier schon stattfinden und die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde ins Gespräch einfliessen.
Natürlich sitzt die Verwaltung hier am längeren Hebel, aber soll man sich alles gefallen lasen?
Grüße
frankts
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RE: Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial? - frankts - 05.12.2007 09:34

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