Verlust nach § 17 EStG
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15.05.2013, 14:30
Beitrag: #1
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Verlust nach § 17 EStG
Hallo,
der alleinige Gesellschafter einer UG hat zum Sept. 2012 seine Anteile komplett veräußert. Seit 2009 ist die UG überschuldet und zu diesem Zeitpunkt war auch die Hingabe des Gesellschafterdarlehens. Der Erwerber hat ca. 25 TEUR für die Anteile gezahlt, allerdings mit der Bedingung, dass die UG schuldenfrei ist (Steht auch so im Kaufvertrags). Die Verbindlichkeiten der UG wurden diesbezügl. im Kaufvertrag in einer Anlage einzeln aufgeführt. Die Darlehensverbl. (106 TEUR) des jetzigen Gesellschafter fehlen. Der Erwerber fragt nun, wass mit der Verbindlichkeit passieren soll. Wenn der Forderungsverzicht nach dem Übertrag erfolgt, kann diese dann noch als nachtr. AK bei § 17 berücksichtigt werden? Unterstellt das FA grundsätzlich bei einer übeschuldeten Kapitalgesellschaft, die Wertlosigkeit einer Gesellschafterverbindlichkeit? Gibt es überhaupt noch Möglichkeiten die Gesellschafterverbindlichkeiten bei Übeschuldung der Kapitalgesllschaft in der ESt des Gesellschafters zu berücksichtigen(Darlehen = wertlos)? Vielen Dank und Grüße |
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Verlust nach § 17 EStG - Cloud - 15.05.2013 14:30
RE: Verlust nach § 17 EStG - phönix - 15.05.2013, 15:47
RE: Verlust nach § 17 EStG - Cloud - 15.05.2013, 16:09
AW: Verlust nach § 17 EStG - Stadtkatze - 18.05.2013, 10:39
RE: AW: Verlust nach § 17 EStG - Cloud - 21.05.2013, 08:28
AW: Verlust nach § 17 EStG - Stadtkatze - 21.05.2013, 09:54
RE: Verlust nach § 17 EStG - Cloud - 21.05.2013, 14:35
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