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Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
04.12.2007, 18:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2007 18:28 von Vorwitzig.)
Beitrag: #2
RE: Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial?
Normalerweise werden Kontrollmitteilungen an die Betriebsstättenfinanzämter der Subunternehmer gemacht und es erfolgen dann Betriebsprüfungen bei den Subunternehmern, wenn Zweifel bestehen, ob die Umsätze versteuert wurden. Das ist aber ein ganz normaler Vorgang.

Wieso ist die direkte Nachfrage bei den Subs für den U rufschädigend? Es ist für den Sub doch wesentlich weniger belastend, wenn das Finanzamt nur nachfragt, ob die vereinnahmten Gelder versteuert wurden, als wenn es eine BP anordnet?

Oder geht es darum, dass U so viele Fremdleistungen in seiner Gewinnermittlung hat, dass das Finanzamt den Verdacht bekommt, dass es sich nur um Scheinrechnungen gehandelt hat? Sind die Rechnungen vielleicht alle bar bezahlt worden und gab es keine entsprechenden Barabhebungen vom Konto bzw. Bareinnahmen, von denen die Rechnungen bezahlt werden konnten?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Grenzen der Auswertung von Kontrollmaterial? - Vorwitzig - 04.12.2007 18:25

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