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Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung"
30.04.2013, 13:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2013 13:13 von Cloud.)
Beitrag: #4
RE: Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung"
okay mein FehlerTongue

Zitat:Also hat die "Firma" (wer ist das?) den Trainer angestellt?
Und der Verein hat die Firma mit Dienstleistungen beauftragt?

Die Firma ist das Einzelunternehmen bei dem der Trainer nicht angestellt war, von dem aber der Verein eine Rechnung erhielt über die geleisteten Stunden. Der Inhaber des Einzelunternehmens ist nicht der Trainer. Die Rechnung erfolgt aber über die Firma, wo das Trainerhonorar abgerechnet wird.

Zitat:Und wie sind die tatsächlichen Rechtsbezeihungen?

Es gibt keine. Kein Angestelltenverhältnis oder ähnliches. Trainer und Inhaber sind "gut befreundet".

Zitat:Und dem Trainer auch noch zusätzlich was bezahlt?

nein, es wurden nur die Rechnungen gezahlt, die von der Firma ausgestellt worden sind.

Zitat:Fein, dann erhält die Firma die geleisteten SV-Beiträge zurück.

Es gab ja keine Anstellungsverhältnis, somit auch keine Sozialversicherungsbeiträge.

Zitat:Wie soll das gehen? Welche Rechtsgrundlage?

Gibt es nicht, aber interessiert das jemand? Der du Dumme ist doch der Verein, der davon ausging, dass eine freiberufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Zitat:Welche Erlaubnis nach welchem Gesetz?


Die Erlaubnis des Entleihers siehe http://www.ihk-koeln.de/upload/Arbeitneh...g_9980.pdf

Zitat:Mal wieder ein Sachverhalt zum raten.
Wer ist die Firma? Womöglich der Trainer selber? Wie hat der von der Firma sonst sein Geld bekommen, wenn er nicht dort beschäftigt war?
Die Regelung von "etc." kann alles oder nichts sein.

Die Firma ist eine Einzelunternehmung. Der Trainer ist aber nicht der Inhaber.
Keine Ahnung wie die das mit dem Geld untereinander geregelt haben. Die Motive sind unbekannt.

grüße
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RE: Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung" - Cloud - 30.04.2013 13:10

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